Knochenbruch durch ungesicherte Ware im Baumarkt

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Rasenkantenstein
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Knochenbruch durch ungesicherte Ware im Baumarkt

Beitrag von Rasenkantenstein » 13.07.2011, 17:55

Folgendes Szenario:

Im Baumarkt sind Rasenkantensteine auf 2 Paletten übereinander gestapelt. Ich entnehme von der obersten offenen Reihe (ca, 1,20m Höhe) einen Stein um ihn ins Auto zu verladen. Dabei fällt aus der unteren Palette ein Stein aus ca. 0,80m Höhe heraus und bricht mir den großen Zeh.

Offenbar hat jemand die Sicherungsbänder der Steinreihe der unteren Palette aufgeschnitten und zuvor schon 2 Steine entnommen, so dass der Stein herausfallen konnte.

Frage: Wer haftet so solche Unfälle?

Bin ich gezwungen, die ordnungsgerechte Sicherung der Paletten im Baumarkt zu kontrollieren bevor ich Ware entnehme? Das Personal hat mir bei der Verladung nicht geholfen sondern nur gemeint, ich soll die Steine selbst entnehmen.

Oder liegt hier eine Fahrlässigkeit des Baumarktes vor, wenn offene, ungesicherte Paletten aufeinander gestapelt werden?

Steht mir Schmerzensgeld und/oder Verdienstausfall als Selbständiger zu? Ich lag 2 Wochen mit starken Schmerzen im Bett.

Zur Info: Die aufgeschnittene Reihe unten war nicht auf den ersten Blick zu erkennen, da sie mit Folie teilweise überdeckt war.


Christian



Hank
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Beitrag von Hank » 14.07.2011, 20:28

Wird jemand durch das Herabfallen einer gefährlich aufgestellten Sache beschädigt, so haftet in dem Fall der Baumarkt für den Schaden.

Die Firma ist mM sogar grob fahrlässig gewesen, da genau der von Ihnen beschriebene Fall auf keinen Fall eintreten darf. In einem Baumarkt mit Selbstbedienung ist stets mit der Unbeholfenheit des Laien zu rechnen.

Regale mit gefährlichem Material müssen eben besonders gut unter Kontrolle sein. Der Kunde darf darauf vertrauen, dass die Verkaufsvorrichtungen sicher sind.

Der Baumarkt ist so wie es aussieht für die Heilungskosten, Ihren Verdienstentgang und einem Schmerzensgeld haftbar, eingeschränkt allerdings durch eine mögliche Teilschuld ihrerseits.

Zuerst den Fall in Ruhe mit der Firma aufklären versuchen. Den Rechtsweg erst nehmen, wenn der Fall kompliziert und strittig ist oder die Firma auf stur schaltet.

Gute Bessrung!

Hank 8) 8) 8) 8) 8)

Rasenkantenstein
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Beitrag von Rasenkantenstein » 18.09.2011, 10:03

Hank, vielen Dank für die Antwort.

Aktueller Status zu dem Fall: Der Baumarkt hat die Sache umgehend zu seiner Haftpflichtversicherung weitergegeben. Mein Anwalt hat dieser eine Aufforderung zur Zahlung von Schmerzensgeld und Verdienstentgang geschickt.

Die Versicherung weigert sich nun schon seit mehreren Monaten zu bezahlen und hat eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro angeboten, was ich als Hohn empfinde. Das Kommentar lautet nur: Ich wäre ja selbst Schuld, wenn ich die Ware von der (ungesicherten) Palette nehme...

Was tun? Wegen ein paar Tausend Euro einen langjährigen Prozess starten? Lt. Anwalt wäre das Prozesskosten-Risiko bei ca. 5000 Euro. Der mögliche Gewinn auch in etwa in der Höhe.

Gibt es in Österreich Firmen, die für solche Fälle Prozessfinanzierungen anbieten?

Hank
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Beitrag von Hank » 22.09.2011, 00:23

Danke für die weiteren Informationen zu diesem Fall!

Grundsätzlich ist alles immer eine Frage der Beweisbarkeit - in Ihrem Fall versucht die Haftpflichtversicherung Ihnen eine Teilschuld anzuhängen. Ersetzt wird sowieso immer nur der positive Schaden, also was objektiv nachweisbar ist.

Verdienstentgang ist an sich erst bei grober Fahrlässigkeit zulässig bzw. wenn man selbst in seiner Eigenschaft als Unternehmer geschädigt wurde, weil dann das HGB gilt, was viel strenger ist als der ABGB.

Im Gesetz bzw. in der Rechtssprechung gibt es außerdem für jeden verletzten Körperteil eigene standardisierte Schmerzenesgelder, die man nur schwer ändern kann, außer man legt Beweise in Form von Gutachten und Attesten vor. Die Gegenseite wird dann auch mit Geschützen auffahren, eh klar - eine Spirale nach unten...

Bei Gerichtsstreitigkeiten versucht der RichterIn stets auf einen Vergleich hinzuwirken, d.h. jede Partei bleibt dann auf ihren Kosten für Anwalt und Gerichtskosten, die je nach Streitwert immer höher werden, sitzen.

Gerichtsangelegenheiten sind immer Nervkram ohne Ende und nur wenn wirklich gute Gründe vorliegen und die Beweissituation optimal ist soll man sich das antun, damit man nämlich zu seinem Recht kommt - Geld herausschlagen nur weil z.B. die Firma groß ist, das unterstützen die Richter nicht.

Besser die schnellen 500 Euro annehmen und versuchen außergerichtlich eine Aufbesserung auszuverhandeln, z.B. in Form von Gutscheinen und ansonsten froh sein, dass man gesund ist und nicht mehr passiert ist - ich sag' immer, bei solchen Sachen macht man immer auch viel mit seinem Schicksal aus - wohin die Gier die Leut' und die Welt (wieder einmal) geführt hat, wird uns nunmehr tagtäglich medial vorgeführt, oder?


lg Hank 8) 8) 8) 8)

Rasenkantenstein
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Beitrag von Rasenkantenstein » 22.09.2011, 08:14

Da ich selbständig bin, einige Zeit im Bett lag und danach über Wochen auch nur eingeschränkt arbeiten konnte, ist ein Verdienstentgang nachweisbar. In wie weit sich das jedoch konkret in Zahlen fassen läßt, ist die andere Frage. Jahresgehalt / 365 * Ausfall-Tag?

Zum Thema Gier: Ich bin eigentlich nicht auf das schnelle Geld aus. Dass es das hier nicht geben wird, ist mir schon klar. Gerechtigkeit wäre mir wichtiger.

Wozu gibt es Haftpflichtversicherungen für Unternehmen, wenn die dann grundsätzlich alles abstreiten und davon ausgehen, dass Geschädigte 'eh nicht' klagen, weils ihnen zu teuer und langwierig ist?

Wie komme ich als Kunde dazu, ein halbes Jahr auf sportliche Freizeit-Aktivitäten verzichten zu müssen, weil ein (sorry) Vollkoffer die Paletten mit Ziegel von unten her aufschneidet bzw. es kein Mitarbeiter am Morgenrundgang prüft?

Rasenkantenstein
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Beitrag von Rasenkantenstein » 22.09.2011, 08:17

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