Anzeigepflicht bei Schenkungen

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matrix1
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Anzeigepflicht bei Schenkungen

Beitrag von matrix1 » 17.09.2011, 07:42

Hallo,

"Befreit sind Erwerbe zwischen Angehörigen bis zu einem gemeinen Wert von € 50.000 innerhalb eines Jahres."

Heißt das, dass z.B. eine Mutter ihren beiden Söhnen innerhalb eines Jahres beiden 50.000 Euro schenken darf, ohne es zu melden?

Liege ich da richtig?

Danke



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 22.09.2011, 00:44

Wie das aktuell steuerlich aussieht, muss ich jetzt im Moment passen, das ist Spezialgebiet für Steuerberater - bisher war es aber jedenfalls so, dass Schenkungen an Kinder nur bis zu einem Betrag von 2.200 Euro steuerfrei waren oder bis 7.300 Euro wenn es sich um eine Schenkung zur Wohnraumbeschaffung gehandelt hat.

Denke, dass solche Beträge, wenn sie auch nicht unter die Spekulationsfristen fallen, so doch als Sonstige Einkünfte oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Einkommenssteuererklärung aufzunehmen sind.

Juristisch klar ist dagegen, dass durch Schenkungen keine Gläubiger oder Unterhaltsempfänger verkürzt werden dürfen.

Hank 8) 8) 8)

MG
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Beitrag von MG » 22.09.2011, 09:12

Nein, es gibt keine Schenk. u. ErbschSt mehr. Es ist auch keine Einkunftsart. Die Frage des ersten Posts ist mit JA zu beantworten.

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