Belastungs- Veraeusserungsverbot

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schnuppe700
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Belastungs- Veraeusserungsverbot

Beitrag von schnuppe700 » 05.09.2011, 15:07

aus dem Notariatsakt: "der Geschenkgeber legt den Geschenknehmern auf die Dauer von 20 Jahren die Verpflichtung auf, das Schenkungsobjekt nicht zu veräußern oder zu belasten und es verpflichten sich demgemäß die Geschenknehmer ohne Zustimmung der Mutter das Objekt nicht zu veräußern oder zu belasten."

Aber: verstehe ich richtig, daß ich NACH Ablauf der 20 Jahre als Geschenknehmer sehr wohl meinen Anteil auch ohne mütterl.. Zustimmung mit einem Kredit belasten könnte?

Da auch ein Vorkaufsrecht der anderen Teilbesitzer besteht müsste ich mein ideelles Viertel an einem 2 Fam. Haus, das von Schwester und Mutter bewohnt wird, erst diesen zum Kauf anbieten, auch wenn Interesse von dritter Seite besteht.

aus dem Akt "soweit die Geschenknehmer die Liegenschaft nicht selbst benützen, haben sie im Falle einer Vermietung oder sonstigen Gebrauchsüberlassung der betreffenden Räumlichkeiten das Einverständnis mit ihrer Mutter herzustellen".

Aber: Darf ich meinen Anteil nach Ablauf der 20 Jahre ohne Zustimmung meiner Mutter evt. an Dritte verschenken?

Danke schon mal für jede nützliche Info



Hank
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Beitrag von Hank » 06.09.2011, 03:38

Geschenke sind eben oft nicht ganz "gratis", sondern sie werden mit einer "Auflage" verbunden und dass der Bedachte mit der Zuwendung eben eine Verpflichtung zu akzeptieren hat.

Das Nichterfüllen einer Auflage ist daher wie eine auflösende Bedingung anzusehen, mit der Rechtsfolge, dass dann der Nachlass bzw. die Schenkung als verwirkt zu betrachten ist.

Scheinbar soll das Grundstück möglichst nicht verkauft oder belastet werden, auch nach den 20 Jahren nicht, es soll möglichst im Famlienbesitz bleiben und so wenigstens der Geist des Erblassers weiterleben.

Man muss sich aber den Notariatsakt genau anschauen und auslegen, ob mit einer Weiterschenkung des Grundstückanteils der Wille des Erblassers/Geschenkgebers umgangen wird oder nicht, so wie es aussieht eher schon.

Wie wäre es beim Notar selber nachfragen, das ist eine neutrale Person.

HAnk 8) 8) 8) 8)

schnuppe700
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Beitrag von schnuppe700 » 06.09.2011, 12:07

Lieber Hank,

danke fuer die Antwort. Die Schenkung ging von meinem Grossvater (1/2) auf meinen Vater, der wiederum den Anteil gleichzeitig an mich und meine Schwester weitergab. Das war vor 18 Jahren, wir hatten Onkel/Tanten zum Ausbezahlen, und ausser Kosten habe ich nichts von meinem Eigentum, da wie gesagt, Mutter und Schwester in den beiden Wohnungen leben.

Ich moechte eigentlich mein 1/4 an meine Schwester verkaufen, aber um einen fairen Preis auszuhandeln - nicht nur so viel "wie sie zahlen moechte", muss ich meine Rechte kennen. Und wenn es nicht anders geht, dann werde ich welche Schritte auch immer androhen, die mir moeglich sind, damit z.B. ein neues Schaetzungsgutachten erstellt wird, um meinen Anteil zu bewerten. Etwas, das meine Familie bisher ablehnt. (auch wenn ich alleine fuer dieses Gutachten aufkommen wuerde..)

Also ich denke mit der Hintergrundinformation, dass ich mir einen Kredit aufnehmen KOENNTE, werden meine Mutter und Schwester ein wenig kooperativer verhandeln. Deshalb ist diese Frage sehr wichtig fuer mich.

Im Sinne meines Grossvaters moechte ich sicherlich keine "Fremden" im Haus haben, aber androhen moechte ich es allemal, wenn es mir weiterhilft.

lg
schnuppe

selina
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@Schnuppe

Beitrag von selina » 06.09.2011, 19:18

Hallo schnuppe700,

wenn deine Familienangehörigen gar nicht wollen, kannst du eine Teilungsklage einbringen.
Schlimmstenfalls kommt es zu einer Versteigerung der Liegenschaft.

schnuppe700
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Beitrag von schnuppe700 » 07.09.2011, 12:56

Hallo Selina,

danke fuer deine Antwort. Teilungsklage waere moeglich, aber meine Mutter und Schwester koennten ja auch mitbieten, und wuerden hoechstwahrscheinlich den Zuschlag bekommen weit unter dem Marktpreis, und meinen Anteil bekommt der Rechtsanwalt..

Ich moechte auch gar keinen offenen Krieg mit meiner Familie, da haette ich mir schon vor Jahren mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses oder der Polizei Zutritt zum Haus und das Recht auf eigene Schluessel holen koennen, oder mich sogar im Haus niederlassen koennen - ist ja nichts aufgeteilt, mir gehoert von allem ein ideelles Viertel. Es gibt zwar eine interne Abmachung ueber den Gebrauch der Liegenschaft, aber wie meine Mutter nicht muede wird zu wiederholen, waere diese vor Gericht anfechtbar.

Ich moechte einfach nur wissen, ob ich das Recht habe nach Ablauf der 20 Jahre mir auf meinen Anteil einen Kredit aufzunehmen ohne Zustimmung meiner Mutter - denn das waere das einzige Druckmittel, um endlich einen fairen Preis auszuhandeln.

Lg Schnuppe

MG
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Beitrag von MG » 07.09.2011, 13:24

Nach Ablauf der Frist (und Löschung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes im Grundbuch) können Sie Ihren Anteil ohne Zustimmung Dritter belasten.


mfG

M. Gruner

schnuppe700
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Beitrag von schnuppe700 » 08.09.2011, 05:55

Herzlichen Danke, Herr Gruner!

Lg Schnuppe

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