Sehr geehrte Damen und Heeren,
hab schon viel gegoogelt was rechte am eigenen Bild betrifft doch nichts eindeutiges auf diesen Fall bezogen vorgefunden....
Es geht um ne Freundin von mir, sie hat ihr Kind wegen Psychischen Problemen an den Vater bzw.: Jugendamt verloren...
Nun hat sie sich letzte Woche von ihrem Freund getrennt, aus Frust hat er sich in ihrer Abwesenheit Zugang zum Rechner verschafft und private Fotos in den sie betrunken, wie auch mit ner Airsoft (softgun) abgebildet ist, sich ohne jegliches einverständnis gesichert...
Aus verletztem Stolz droht er jetzt damit sie dem Jugendamt zugänglich zu machen, was ja ihren eh nicht allzu Makelfreien Ruf noch weiter schädigen würde...
Mir ist bewusst das er sich allein durch das einloggen in den PC und dann das sichern der Fotos schon zivilrechtlich strafbar gemacht hat, nur wie soll sie erfahren das er seine Drohung war macht, das Jugendamt wird ihr bestimmt nicht Bescheid geben," He wir haben Fotos von dir bekommen"...
Kann sie jetzt schon was gegen ihn unternehmen oder sollte sie abwarten ob er seine Drohung wahr macht....
Danke schon mal im vorraus liebes
jusline Foren, Liebe Grüße Teddy
Ex-Freund will schädigende Fotos an das Jugendamt weiterleit
Eine Beziehungstrennung ist noch keine offizielle Scheidung - und letzte Woche ist doch keine Zeitspanne, d.h. der Ex hat eher nicht Hausfriedensbruch (StGB!) begangen, sondern nur lebensgemeinschaftlich den Computer weiter mitbenützt.
Die Verächtlichmachung in der Öffentlichkeit, in dem Fall Jugendamt, mit peinlichen Fotos könnte aber ein Fall für Ehrenbeleidigung und dann für Schadenersatz wegen erlittener Kränkung darstellen.
Aber der Ex ist ja sowieso kein Ansprechpartner des Jugendamtes in puncto Kind - denen haben diese Fotos an sich überhaupt nichts zu interessieren.
Ich würde aber sagen, warten Sie bis sich der Adrenalinspiegel und diverse andere -spiegel bei allen Beteiligten wieder gesenkt haben und dann sieht man ja, ob es zu ernstzunehmenden Drohungen, Aktionen usw. kommt - dann könnte man im schlimmsten Fall eine Anzeige bei der Polizei machen oder vom Anwalt einen netten Brief schrieben lassen.
lg Hank
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Die Verächtlichmachung in der Öffentlichkeit, in dem Fall Jugendamt, mit peinlichen Fotos könnte aber ein Fall für Ehrenbeleidigung und dann für Schadenersatz wegen erlittener Kränkung darstellen.
Aber der Ex ist ja sowieso kein Ansprechpartner des Jugendamtes in puncto Kind - denen haben diese Fotos an sich überhaupt nichts zu interessieren.
Ich würde aber sagen, warten Sie bis sich der Adrenalinspiegel und diverse andere -spiegel bei allen Beteiligten wieder gesenkt haben und dann sieht man ja, ob es zu ernstzunehmenden Drohungen, Aktionen usw. kommt - dann könnte man im schlimmsten Fall eine Anzeige bei der Polizei machen oder vom Anwalt einen netten Brief schrieben lassen.
lg Hank





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