Frage Sozialamt/Leistung
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 23.08.2011, 17:50
Frage Sozialamt/Leistung
hallo. Eine frage die vielleicht ein profi beantworten kann.
meine freundin hat einen 2.5jährigen sohn und bezieht derzeit sozialhilfe. sie besucht seit monaten einen kurs der ihr vom amt zugewiesen wurde. derzeit ist es so das in der zeit wo sie im kurs ist die oma auf den kleinen aufpasst. jedoch ist es ihr gesundheitlich nichtmehr möglich weiter den kleinen zu nehmen. jetzt die frage.. wenn meine freundin niemand hat der den kleinen nimmt kann sie auch den kurs nicht weiter besuchen! eine krabbelstube oder tagesmutter ist nachweislich kurzfristig nicht zu bekommen und in kiga kann der kleine erst in einem halben jahr! kann sie in dem fall vom kurs fernbleiben ohne sanktionen/kürzungen zu befürchten?? ihr wurde nämlich gesagt wenn sie nicht kommt wird ihr geld gestrichen! ich halte diese aussage für nen absoluten blödsinn!!! es geht hier übrigens um die rechtslage in oberösterreich falls es da unterschiede zu anderen bundesländern gibt!! kann hier jemand die tatsachen aufklären???
Danke
meine freundin hat einen 2.5jährigen sohn und bezieht derzeit sozialhilfe. sie besucht seit monaten einen kurs der ihr vom amt zugewiesen wurde. derzeit ist es so das in der zeit wo sie im kurs ist die oma auf den kleinen aufpasst. jedoch ist es ihr gesundheitlich nichtmehr möglich weiter den kleinen zu nehmen. jetzt die frage.. wenn meine freundin niemand hat der den kleinen nimmt kann sie auch den kurs nicht weiter besuchen! eine krabbelstube oder tagesmutter ist nachweislich kurzfristig nicht zu bekommen und in kiga kann der kleine erst in einem halben jahr! kann sie in dem fall vom kurs fernbleiben ohne sanktionen/kürzungen zu befürchten?? ihr wurde nämlich gesagt wenn sie nicht kommt wird ihr geld gestrichen! ich halte diese aussage für nen absoluten blödsinn!!! es geht hier übrigens um die rechtslage in oberösterreich falls es da unterschiede zu anderen bundesländern gibt!! kann hier jemand die tatsachen aufklären???
Danke
Einfach fernbleiben gibt's nirgends - mit dem zuständigen Referenten am Sozialamt reden, die wichtigen Gründe der Situation darlegen und eine Lösung wird sich sicher finden, außerdem gibt es ja das Jugendamt das eindeutig zuständig ist für solche Sachfragen. Ein alter Juristenspruch lautet: "Wer schreibt, bleibt".
Hank
Hank
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 23.08.2011, 17:50
guter spruch danke für deine ausführungen.
ob eine lösung zu finden ist is fraglich. wenn es keine betreuungsmöglichkeit gibt ist auch ein kursbesuch nicht möglich (ausser sie nimmt den kleinen mit in den kurs aber denke da würde man sie am ersten tag schon heimschicken). tatsache ist das in einem umkreis von 30km keine tagsmutter verfügbar ist und auch keine krabbelgruppe. die dürfen nur kinder des bezirkes nehmen und wenn gruppe voll.. pech gehabt!
ausserdem ist auch wenn ein platz frei wäre eine kurzfristige lösung nicht möglich da man ein kleines kind nicht von einer woche auf die andere irgendwo "hineinstecken" oder bei tagesmutter abgeben kann. hier muss in der anfangsphase auch immer die mutter mit dabei sein bis sich der kleine gewöhnt hat! also so und so ist den kurs weiter besuchen unmöglich! ich gehe nun davon aus das ihr bei fernbleiben vom kurs garnichts gestrichen werden kann da diese tatsachen aus meiner sicht keine grundlage darstellen irgendwem was zu streichen. Eigentlich ist das problem das da nur unfähige personen in den kursleitungen sitzen die versuchen mit falschaussagen angstmache zu verbreiten und die tatsachen sehn ganz anders aus.. und wenn ein amt nun verlangen würde innterhalb kürzester zeit ne lösung finden zu müssen wäre eigentlich dieses amt ein fall fürs jugendamt weil ein kleines kind in kürzester zeit einer fremden person zu überlassen ist aus meiner sicht alles andere als dem kindeswohl entsprechend.
ob eine lösung zu finden ist is fraglich. wenn es keine betreuungsmöglichkeit gibt ist auch ein kursbesuch nicht möglich (ausser sie nimmt den kleinen mit in den kurs aber denke da würde man sie am ersten tag schon heimschicken). tatsache ist das in einem umkreis von 30km keine tagsmutter verfügbar ist und auch keine krabbelgruppe. die dürfen nur kinder des bezirkes nehmen und wenn gruppe voll.. pech gehabt!
ausserdem ist auch wenn ein platz frei wäre eine kurzfristige lösung nicht möglich da man ein kleines kind nicht von einer woche auf die andere irgendwo "hineinstecken" oder bei tagesmutter abgeben kann. hier muss in der anfangsphase auch immer die mutter mit dabei sein bis sich der kleine gewöhnt hat! also so und so ist den kurs weiter besuchen unmöglich! ich gehe nun davon aus das ihr bei fernbleiben vom kurs garnichts gestrichen werden kann da diese tatsachen aus meiner sicht keine grundlage darstellen irgendwem was zu streichen. Eigentlich ist das problem das da nur unfähige personen in den kursleitungen sitzen die versuchen mit falschaussagen angstmache zu verbreiten und die tatsachen sehn ganz anders aus.. und wenn ein amt nun verlangen würde innterhalb kürzester zeit ne lösung finden zu müssen wäre eigentlich dieses amt ein fall fürs jugendamt weil ein kleines kind in kürzester zeit einer fremden person zu überlassen ist aus meiner sicht alles andere als dem kindeswohl entsprechend.
Sozialhilfe?
Ich denke, du meinst die neue Mindestsicherung, die ist eine reine Sozialleistung und ersetzt die frühere Sozialhilfe. Oder die Notstandshilfe, das ist eine Versicherungsleistung für Leute, die schon gearbeitet haben. In welchem Fall auch immer, ich würde keineswegs dem Kurs einfach fernbleiben (Ausnahme: Krankmeldung mit Bestätigung). Es ist in der Tat so, dass die Kursbetreiber (zumindest die Hardliner unter ihnen, manche warten ab) bei unentschuldigtem Fernbleiben sofort eine Meldung an das AMS oder Sozialamt machen, und dieses streicht sicherheitshalber gleich einmal die Unterstützung. Dagegen kann man dann wohl im Verwaltungsverfahren vorgehen (auf Bescheid bestehen!) aber die Aussichten sind bei Fernbleiben ohne Vorwarnung eher gering. In diesem Fall wäre es schon besser, mit dem Kind hinzukommen und sich ggf heimschicken zu lassen, denn dann verzichtet der Betreiber auf den Teilnehmer. Die beste und übliche Lösung ist, wie Hank schreibt, einfach mit dem Kind zum Kursbetreuer sowie zum AMS (bzw Sozialamt) zu gehen und die Situation zu schildern. Dann kann, wenn keine Betreuung möglich ist, unter der Last der Umstände ein Kursabbruch vereinbart werden (ohne Leistungskürzung). Deine Freundin müsste aber auch Bereitschaft zeigen, den Kurs evtl später (zB sobald ein Kindergartenplatz vorhanden ist oder die Oma wieder kann) nachzuholen. Das Gesetz sieht vor, dass Leistungsempfänger sich für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung halten müssen. Aus dieser Verpflichtung kommt man nur sehr schwer heraus und selten ohne juristischen Beistand. Etwa, wenn man beweisen kann, dass eine Maßnahme für die berufliche (Re-)Integration völlig ungeeignet oder schikanös ist. LG
In den 3 Kindergärten meiner Heimatstadt bekommen Kinder vor dem 3. Geburtstag definitiv keinen Betreuungsplatz.
Mir erscheint an der Darstellung des Erstposters nicht schlüssig, warum Sozialhilfe (die es unter dieser Bezeichnung nicht mehr gibt) bezogen wird, aber ein AMS-Kurs zu besuchen ist.
Wenn AMS-Kurs dann würde auch der Bezug über das AMS laufen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Betroffene dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht.
Irgendwas stimmt hier nicht.
Mir erscheint an der Darstellung des Erstposters nicht schlüssig, warum Sozialhilfe (die es unter dieser Bezeichnung nicht mehr gibt) bezogen wird, aber ein AMS-Kurs zu besuchen ist.
Wenn AMS-Kurs dann würde auch der Bezug über das AMS laufen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Betroffene dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht.
Irgendwas stimmt hier nicht.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 23.08.2011, 17:50
in oberösterreich ist die mindestsicherung noch nicht angekommen. sie bekommt geld vom sozialamt. also sozialhilfe. trotzdem muss sie einen kurs besuchen. der hat aber mit dem ams garnichts zu tun. Tagesmütter sind in der umgebung nachweislich nicht zu bekommen und auch keine krabbelgruppenplätze. kindergarten ist hier AB 3 jahre. früher nicht! 3 jahre ist er erst nächsten mai. wiegesagt.. meine meinung ist das ihr bei wegfall der derzeitigen betreuung durch oma und fernbleiben vom kurs garnichts gestrichen werden kann. ausserdem ist sie diesbezüglich auch in kontakt mit dem jugendamt und nichtmal die können einen freien platz für den kleinen finden. und jetzt frage ich mich wie die "chefin" von dem kurs behaupten kann das ihr da das geld gestrichen würde. das ist ne falschaussage die allgemein stimmen kann aber nicht in so einem fall mit belegbaren gründen. das wollte ich eigentlich nur bestätigt haben um solchen dummen aussagen den wind aus den segeln zu nehmen.
@Mario Berger
Spät, aber doch ist die BOMS auch in OÖ angekommen:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/c ... U_HTML.htm
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/c ... U_HTML.htm
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 20 Gäste