Hallo!
Normalerweise muss bei Privatpersonen ein KFZ immer am Hauptwohnsitz angemeldet werden bzw. bei Änderung der Wohnsitzqualität (Nebenwohnsitz wird zu Hauptwohnsitz) umgemeldet werden.
Selbständige hingegen können ein KFZ auch an einer anderen Adresse (sofern dort eine Betriebsstätte besteht) anmelden.
Nun bin ich in folgender Situation: Mein KFZ ist an meinem aktuellen Hauptwohnsitz gemeldet.
Jahre nach dem Kauf wurde ich selbständig tätig (freiberuflich/Einzelunternehmer). Der Hauptsitz der selbständigen Tätigkeit ist mein aktueller Nebenwohnsitz. Eine weitere Betriebsstätte gibt es am aktuellen Hauptwohnsitz um überall tätig sein zu können.
Nun möchte ich meinen Hauptwohnsitz ummelden (aktueller Nebenwohnsitz wird zu Hauptwohnsitz und umgekehrt). Muss nun irgendwas bezüglich des KFZ gemacht werden? Es wird eigentlich nur an der weiteren Betriebsstätte genützt (dort wo es schon immer gemeldet war).
Ich habe etwas in der Zulassungsstellenverordnung und im Kraftfahrzeuggesetz gelesen.
Ich denke, ich brauche nichts zu machen, oder? Soweit ich das verstanden habe: Bei Neuanmeldung müsste ich nachweisen, dass ich
eben dort eine Betriebsstätte habe. Bei der damaligen Anmeldung war das aber nicht so und ich hatte ohnehin den Hauptwohnsitz dort.
Zur Meldung von Änderungen habe ich im Kraftfahrzeuggesetz folgendes gefunden:
"§ 42. Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände
(1) Der Zulassungsbesitzer hat der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen ist, binnen einer Woche jede Änderung von Umständen anzuzeigen, durch die behördliche Eintragungen im Zulassungsschein berührt werden, wie insbesondere die Verlegung seines Hauptwohnsitzes, seiner Hauptniederlassung oder seines Sitzes und des Ortes, von dem aus er über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt, innerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches derselben Behörde oder Änderungen der Genehmigungsdaten des Fahrzeuges, sofern nicht vom Landeshauptmann ein neuer Zulassungsschein ausgestellt worden ist."
Daraus geht für mich hervor, dass Adress/Standortänderungen immer gemeldet werden müssen, sofern sich dadurch Änderungen im Zulassungsschein ergeben. In meinem Fall würde sich aber keine Änderung ergeben (auch eine Firmenbuchnummer kann nicht eingetragen werden, da ich dort nicht eingetragen bin/sein muss).
Muss ich nun irgendetwas machen bzw. entstehen mir irgendwelche Kosten?
Danke für jede Hilfe,
Markus
Haupt- wird zu Nebenwohnsitz u. Betriebsstätte: KFZ?
Da braucht man nur praktisch nachzudenken - wesentlich ist, dass man gemeldet ist, d.h. identifizierbar ist und das Pickerl hat - die Polizei kann bei einer Fahrzeugkontrolle alle maßgeblichen Daten jederzeit abrufen und den Fahrer ausforschen.
Beim Kraftfahrgesetz geht es ja vor allem um Meldungen betreffend dem Fahrzeug und seiner Verkehrstauglichkeit.
Eine Ummeldung kann in Ihrem Fall eine praktische Bedeutung haben, wenn relevante Poststücke am Hauptwohnsitz einlangen sollen und nicht mühsam über den Nebenwohnsitz oder wenn ein Behördengang fällig wird und man dafür zig Kilometer unnötig zurücklegen müsste.
Ich tät den Amtsschimmel vorerst einmal schlafen lassen und bei Gelegenheit direkt bei der Bundespolizeidirektion sich erkundigen.
Beim Kraftfahrgesetz geht es ja vor allem um Meldungen betreffend dem Fahrzeug und seiner Verkehrstauglichkeit.
Eine Ummeldung kann in Ihrem Fall eine praktische Bedeutung haben, wenn relevante Poststücke am Hauptwohnsitz einlangen sollen und nicht mühsam über den Nebenwohnsitz oder wenn ein Behördengang fällig wird und man dafür zig Kilometer unnötig zurücklegen müsste.
Ich tät den Amtsschimmel vorerst einmal schlafen lassen und bei Gelegenheit direkt bei der Bundespolizeidirektion sich erkundigen.
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