Bedingter Zahlungsbefehl obwohl nicht Rechnungsempfänger

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pleitegeier
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Bedingter Zahlungsbefehl obwohl nicht Rechnungsempfänger

Beitrag von pleitegeier » 09.08.2011, 11:18

Ich sehe mich mit folgendem Problem konfrontiert:

Ich habe vor etwa 18 Monaten mehrmals auf Lieferschein in einem Baumarkt eingekauft. Der Kunde, auf den die Rechnung damit ausgestellt wurde, war ein mittlerweile Verflossener, ich bin auf dem Lieferschein als Abholende aufgeführt.

Als er dann "verflossen" war hat er beschlossen, dass er die letzte Rechnung nicht gerne zahlen will (Kostenpunkt € 170). Nachdem er dem Besitzer der Baumarkt-Kette freundschaftlich verbunden ist, hat mich nun der Baumarkt geklagt....

Meine Frage ist die folgende: Kann mich ein Geschäft für eine Rechnung klagen, auf der ich nicht als Empfänger angeführt bin? Müsste das nicht der vermeintlich betrogene Rechnungsempfänger tun? Mehrere Lieferscheine zuvor belegen, dass er sonst nichts dagegen hatte seinen Rabatt mit seiner Liebsten zu teilen... Soll ich Einspruch erheben?

Danke für die Hilfe...



MG
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Beitrag von MG » 09.08.2011, 22:40

Sie schreiben, SIE haben eingekauft und wundern sich, dass Sie zahlen sollen.... ts ts ts...

Theodosius
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Beitrag von Theodosius » 11.08.2011, 17:47

Ich verstehe den Sachverhalt nicht. Wer ist wem verflossen und was hat der Baumarkt damit zu tun?
Sind sie als Käufer auf der Rechnung angeführt? Haben Sie die Waren erhalten?

rb1
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Beitrag von rb1 » 13.08.2011, 20:18

Die Frage wird wohl sein. Haben Sie für sich eingekauft und - aus welchen Gründen auch immer - einen anderen Rechnungsempfänger angegeben, oder haben Sie im Auftrag für jemanden anderen eingekauft?

Wenn es hier verschiedene Sichtweisen gibt, wird wohl die Beweislast, dass Sie im Auftrag handelten bei Ihnen liegen, denn eine fremde Rechnungsadresse ist schnell angegeben.

Hank
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Beitrag von Hank » 16.08.2011, 22:07

Sie haben vier Wochen Zeit gegen den bedingten Zahlungsbefehl Einspruch zu erheben, wenn Sie letztlich nicht der Leistungsempfänger waren oder Sie können dann in einem hoffentlich bei dieser lächerlichen Summe vermeidbaren Prozess bei der ersten Tagsatzung Widerklage gegen Ihren Exen erheben, dass Sie z.B. nur "Strohfrau" waren, obwohl - ehrlich gesagt - hier handelt es sich eher um die Nachhutgefechte eines Rosenkriegs, oder?

MG
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Beitrag von MG » 16.08.2011, 22:45

Widerklage kann man nur gegen den Kläger erheben und das ist laut Sachverhalt "das Geschäft", also was hat der Ex damit zu tun?

Hank
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Beitrag von Hank » 16.08.2011, 23:14

Nix natürlich. Muss sie ihn halt ev. extra klagen.

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