Ich bitte um Hilfe in einer etwas komplizierten Angelegenheit.
Ich habe gemeinsam mit meinen Geschwistern das Haus meiner Mutter geerbt. Eine Hälfte des Grundstücks hat mein Groß-Onkel meiner Mutter als Schenkung auf den Todesfall im Gegenzug für ein lebenslanges Wohnrecht vertraglich zugesichert. Im Testament wurde festgehalten, dass wir auch diesen Teil erben. Womit damals (in den 80ern) keiner gerechnet hatte, war, dass der Groß-Onkel meine Mutter überleben würde. Der Onkel ist jetzt in einem Pflegeheim und die Pension plus Pflegegeld reichen nicht aus, um die Kosten zu decken. Müssen wir nun für die Pflege aufkommen? Kann für die Pflegekosten auf seine Hälfte des Grundstücks zugegriffen werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Schenkung auf den Todesfall, Wohnrecht, Pflegekosten
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- Registriert: 15.07.2011, 10:18
Guten Tag!
Das müßte sich mal ein Anwalt oder Notar ansehen; primär kommt es aber darauf an, in welchem Bundesland der Großonkel im Pflegeheim ist. In einigen Bundesländern wurde der Zugriff auf Vemögen des zu Pflegenden abgeschafft (in Wien zB nicht, jedoch in NÖ, Tirol, - in der Stmk. wird gerade über die Wiedereinführung diskutiert).
Sehen Sie mal im Internet unter "Pflegeheimgesetz" für das entspr. Bundesland nach, da finden Sie erste Infos.
Uns wollte vor etlichen Jahren das Pflegeheim in NÖ in dem unsere Oma war, eine höhere Summe verrechnen - was jedoch rechtswidrig war (die haben´s halt versucht), nach anwaltlicher Beratung und einem enspr. Schreiben haben wir nie wieder etwas gehört ....
Viel Glück,
Renate
Das müßte sich mal ein Anwalt oder Notar ansehen; primär kommt es aber darauf an, in welchem Bundesland der Großonkel im Pflegeheim ist. In einigen Bundesländern wurde der Zugriff auf Vemögen des zu Pflegenden abgeschafft (in Wien zB nicht, jedoch in NÖ, Tirol, - in der Stmk. wird gerade über die Wiedereinführung diskutiert).
Sehen Sie mal im Internet unter "Pflegeheimgesetz" für das entspr. Bundesland nach, da finden Sie erste Infos.
Uns wollte vor etlichen Jahren das Pflegeheim in NÖ in dem unsere Oma war, eine höhere Summe verrechnen - was jedoch rechtswidrig war (die haben´s halt versucht), nach anwaltlicher Beratung und einem enspr. Schreiben haben wir nie wieder etwas gehört ....
Viel Glück,
Renate
Das wird wohl in erster Linie vom Vertrag mit dem jeweiligen Pflegeheim abhängen wer was in welcher Höhe zu zahlen hat - also zuerst den Vertrag durchlesen.
Wenn sich ein vertraglicher Zusammenhang ergibt, kann auf vorhandenes Vermögen zurückgegriffen werden, z.B. bei Grundstücken durch eine Hypothek im Grundbuch.
Familienmitglieder sind aber an sich gesetzlich zu gegenseitiger, lebenslanger Fürsorge und Unterstützung verpflichtet und das Thema Pflege ist hinsichtlich der gesellschaftlichen Entwicklung sowieso absolut akut und tagtäglich in den Medien.
Zu überlegen ist, ob man sich seiner menschlich-moralischen Verantwortung entziehen will, weil man rechtlich aus dem Schneider ist - nicht alles was rechtens ist, ist auch gerecht, oder?
Alles Gute, Hank

Wenn sich ein vertraglicher Zusammenhang ergibt, kann auf vorhandenes Vermögen zurückgegriffen werden, z.B. bei Grundstücken durch eine Hypothek im Grundbuch.
Familienmitglieder sind aber an sich gesetzlich zu gegenseitiger, lebenslanger Fürsorge und Unterstützung verpflichtet und das Thema Pflege ist hinsichtlich der gesellschaftlichen Entwicklung sowieso absolut akut und tagtäglich in den Medien.
Zu überlegen ist, ob man sich seiner menschlich-moralischen Verantwortung entziehen will, weil man rechtlich aus dem Schneider ist - nicht alles was rechtens ist, ist auch gerecht, oder?
Alles Gute, Hank




Lieber Hank,
danke für Ihre Antwort.
Es geht uns nicht darum, dass wir den Großonkel nicht unterstützen WOLLEN - auch wenn es sich bei ihm um einen angeheirateten entfernten Verwandten handelt, der für uns alle nie viel übrig hatte, sind wir keine Unmenschen - sondern um die Frage, ob wir MÜSSEN.
Darf ich aus Ihrer Antwort schließen, dass die Schenkung auf den Todesfall bedeutet, dass die Grundstückshälfte also komplett zum Vermögen des Onkels gerechnet wird? Hat das keine Bedeutung, dass er das Grundstück ja "eigentlich" schon verschenkt hat und das, was er im Gegenzug dafür wollte, erhalten hat (nämlich über 30 Jahre kostenfreies Wohnen)?
Danke & lg
danke für Ihre Antwort.
Es geht uns nicht darum, dass wir den Großonkel nicht unterstützen WOLLEN - auch wenn es sich bei ihm um einen angeheirateten entfernten Verwandten handelt, der für uns alle nie viel übrig hatte, sind wir keine Unmenschen - sondern um die Frage, ob wir MÜSSEN.
Darf ich aus Ihrer Antwort schließen, dass die Schenkung auf den Todesfall bedeutet, dass die Grundstückshälfte also komplett zum Vermögen des Onkels gerechnet wird? Hat das keine Bedeutung, dass er das Grundstück ja "eigentlich" schon verschenkt hat und das, was er im Gegenzug dafür wollte, erhalten hat (nämlich über 30 Jahre kostenfreies Wohnen)?
Danke & lg
Schwierige Frage - das Erbrecht ist eine eigene Wissenschaft...
Würde aber sagen, dass das Erbrecht erst mit dem Tod des Erblassers wirkt. Erbe wird jemand also nur dann, wenn er den Erblasser überlebt. Stirbt ein potentieller Erbe vor dem Erblasser, kann er das (noch nicht erlangte) Erbrecht auch nicht auf seine Erben übertragen.
D.h. das Hälfteeigentum gehört noch Ihrem Großonkel, deswegen heißt es ja Schenkung auf den Todesfall und es wird auslegungsbedürftig sein, ob das Wohnrecht sich auf das Pflegeheim ausdehnen lässt, Sie also diesen "Wohnrechtersatz" mitzutragen haben. Da muss man sich aber die konkreten Unterlagen anschauen - Ferndiagnosen sind auch im Rechtsbereich schwierig.
Früher war es der ominöse Onkel aus Amerika, heute aus dem Pflegeheim, oder?
Grüße, Hank

Würde aber sagen, dass das Erbrecht erst mit dem Tod des Erblassers wirkt. Erbe wird jemand also nur dann, wenn er den Erblasser überlebt. Stirbt ein potentieller Erbe vor dem Erblasser, kann er das (noch nicht erlangte) Erbrecht auch nicht auf seine Erben übertragen.
D.h. das Hälfteeigentum gehört noch Ihrem Großonkel, deswegen heißt es ja Schenkung auf den Todesfall und es wird auslegungsbedürftig sein, ob das Wohnrecht sich auf das Pflegeheim ausdehnen lässt, Sie also diesen "Wohnrechtersatz" mitzutragen haben. Da muss man sich aber die konkreten Unterlagen anschauen - Ferndiagnosen sind auch im Rechtsbereich schwierig.
Früher war es der ominöse Onkel aus Amerika, heute aus dem Pflegeheim, oder?
Grüße, Hank




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- Registriert: 15.07.2011, 10:18
Pflegeheim
Das Ganze richtet sich wie schon erwähnt nach dem jeweiligen Landes-Pflegeheim-Gesetz.
Die meisten Pflegebedürftigen habe ein Leben lang Pensions-, Kranken und Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt, zudem Steuern. Davon allein läßt sich der Aufenthalt in einem Pflegeheim finanzieren - so lange sich unser Staat auf Steuerzahlerkosten die Untestützung von Süchtigen, kriminellen Ausländern und Scheinasylanten leistet, ist eine Finanzierung der Pflegeleistung anspruchsberechtigter Personen m.E. kein Thema - außerdem wird ja sowieso die Pension zur Abdeckung herangezogen.
Bei zu pflegenden Personen, die keinerlei Angehörige (mehr) haben, etwa eine meiner Nachbarinnen, wird ja auch trotz dieses Umstandes und da sie nur die Mindestpension bezieht, ein Heimplatz finanziert.
MfG,
Renate
Die meisten Pflegebedürftigen habe ein Leben lang Pensions-, Kranken und Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt, zudem Steuern. Davon allein läßt sich der Aufenthalt in einem Pflegeheim finanzieren - so lange sich unser Staat auf Steuerzahlerkosten die Untestützung von Süchtigen, kriminellen Ausländern und Scheinasylanten leistet, ist eine Finanzierung der Pflegeleistung anspruchsberechtigter Personen m.E. kein Thema - außerdem wird ja sowieso die Pension zur Abdeckung herangezogen.
Bei zu pflegenden Personen, die keinerlei Angehörige (mehr) haben, etwa eine meiner Nachbarinnen, wird ja auch trotz dieses Umstandes und da sie nur die Mindestpension bezieht, ein Heimplatz finanziert.
MfG,
Renate
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