Nichtbeachtung der Auskunftspflicht laut DSG 2000

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rb1
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Nichtbeachtung der Auskunftspflicht laut DSG 2000

Beitrag von rb1 » 27.07.2011, 18:55

Ich habe gegenüber der Firma Wienenergie per Email vor mehr als 2 Monaten ein Selbstaufkunftsbegehren laut DSG 2000 nach Vorlage der ARGE Daten ( http://www2.argedaten.at/php/cms_monito ... s=60609vpj ) gestellt. Es gibt keine Reaktion darauf. Die Frist ist damit überschritten.

Ich hätte gerne gewusst:
- Kann ich die Kosten auf Wienenergie abwälzen, wenn ich einen Anwalt mit der Sache betraue?



Hank
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Beitrag von Hank » 29.07.2011, 14:45

Das DSG ist nur die Rechtsgrundlage - Wienenergie hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingen sicherlich für ihren Zweck eigens angepasste, aber rechtskonforme Datenschutzrichtlinien an die man sich via Versorgungsvertrag bindet.

Also zuerst einmal in den AGB nachschauen, sich mit Wienerergie in Verbindung setzen und wenn sich daraus wirklich ein Rechtsstreit ergeben sollte, was ich nicht für wahrscheinlich halte, kann z.B. mit Hilfe eines Anwalts auf Herausgabe der Daten geklagt werden und im Fall des Obsiegens können selbstverständlich alle Kosten samt Anhang eingefordert werden.

Hank 8) 8) 8) 8)

rb1
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Beitrag von rb1 » 03.08.2011, 00:48

Hank hat geschrieben:Das DSG ist nur die Rechtsgrundlage - Wienenergie hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingen sicherlich für ihren Zweck eigens angepasste, aber rechtskonforme Datenschutzrichtlinien an die man sich via Versorgungsvertrag bindet.

Also zuerst einmal in den AGB nachschauen, sich mit Wienerergie in Verbindung setzen und wenn sich daraus wirklich ein Rechtsstreit ergeben sollte, was ich nicht für wahrscheinlich halte, kann z.B. mit Hilfe eines Anwalts auf Herausgabe der Daten geklagt werden und im Fall des Obsiegens können selbstverständlich alle Kosten samt Anhang eingefordert werden.

Hank 8) 8) 8) 8)
Wie bereits aus meiner ursprünglichen Anfrage hervorgeht, hatte ich bereits Kontakt mit Wienenergie und bin an einem Weiteren nicht interessiert. Die AGB spielen insofern keine Rolle, als sie das Datenschutzgesetz, gegen das verstoßen wurde, nicht ausser Kraft setzen.
Dass die Kosten "selbstverständlich eingefordert werden können" ist selbstverständlich. Keineswegs selbstverständlich ist - und das war meine Frage - , dass diese Forderung vor Gericht durchgesetzt werden kann.
Bitte nur Antworten mit qualifizierter Begründung. Danke.

Hank
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Beitrag von Hank » 06.08.2011, 21:29

Bitte nur qualifizierte Anfragen - von so einer Minimaldarstellung kann eben nichts Qualifiziertes gesagt werden. Man muss dann immer auch die konkreten Unterlagen sehen.

War Ihr e-mail an die Wienenergie auch so vielsagend wie Ihre ursprünglliche Nachricht hier im Forum?

Die AGBs schränken das DSG nämlich sehr wohl ein, wir haben immerhin Vertragsfreiheit in Ö-Reich und Sie haben sich auf einen Vertrag eingelassen - pacta sunt servanda!

Und welche Kosten? Was wollen Sie klagen? Schadenersatz? Herausgabe? Feststellung? Unterlassung? Sie müssen außerdem der Wienenergie schon eine Nachfrist setzen, bevor Sie mit einer Klage kommen können.

Kostenersatz gibt es nur wenn Sie in einem Zivilprozess obsiegen und das hängt von der Beweislastfrage ab, also ob Sie beweisen können was Sie beweisen müssen und vom Richter, der entscheidet.

Außerdem hat die Wienenergie einen ganzen Stab an Juristen - also Vorsicht!

rb1
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Beitrag von rb1 » 08.08.2011, 01:11

Hank hat geschrieben:Bitte nur qualifizierte Anfragen - von so einer Minimaldarstellung kann eben nichts Qualifiziertes gesagt werden. Man muss dann immer auch die konkreten Unterlagen sehen.
Wenn Ihnen Anfragen zu wenige qualifiziert erscheinen, so sollten Sie a) nicht darauf antworten oder b) nachfragen. Es liegt in der Natur dieses Forums, dass es in diesem Forum nicht möglich ist, alle Unterlage zur Verfügung zu stellen. Mein Post enthält alle relevanten Fakten.
Hank hat geschrieben: War Ihr e-mail an die Wienenergie auch so vielsagend wie Ihre ursprünglliche Nachricht hier im Forum?
Lesen Sie mein Post, dort ist nachzulesen wie mein Auskunftsbegehren im Wortlaut aussieht.
Hank hat geschrieben: Die AGBs schränken das DSG nämlich sehr wohl ein, ....
Das ist falsch
Hank hat geschrieben: Und welche Kosten?
Steht in meinem Post.
Hank hat geschrieben: Was wollen Sie klagen? Schadenersatz? Herausgabe? Feststellung? Unterlassung?
Steht in meinem Post.
Hank hat geschrieben: Sie müssen außerdem der Wienenergie schon eine Nachfrist setzen, bevor Sie mit einer Klage kommen können.
Das ist falsch
Hank hat geschrieben: Kostenersatz gibt es nur wenn Sie in einem Zivilprozess obsiegen und das hängt von der Beweislastfrage ab, also ob Sie beweisen können was Sie beweisen müssen und vom Richter, der entscheidet.
Das ist mir bekannt und war NICHT meine Frage
Hank hat geschrieben: Außerdem hat die Wienenergie einen ganzen Stab an Juristen - also Vorsicht!
Auch das war NICHT meine Frage.

Die Richtigstellung falscher Rechtsinterpretation in einem Rechtsforum ist leider notwendig. Ansonsten habe ich keinerlei Interesse an einer Fortführung der Diskussion.

Hank
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Beitrag von Hank » 08.08.2011, 23:20

Schade, dass Sie dem Forum hier Ihr scheinbar reichhaltiges Wissen, z.B. in puncto AGB vorenthalten...

Jedenfalls, auch dann, wenn ein Vertrag unter Zugrundelegen von AGBs geschlossen wurde und die konkreten AGBs einen Vertragsteil – zB einen Verbraucher – (gröblich) benachteiligen, besteht die Möglichkeit einer nachgeschalteten Kontrolle durch die Gerichte.

Die Gerichte prüfen, ob eine konkrete AGB-Klausel gegen ein ausdrückliches Gesetzesgebot oder allgemein gegen die guten Sitten verstößt, sog. Individualkontrolle durch (Unterlassungs)Klage des Betroffenen bzw. Kollektivkontrolle durch eine sog. Verbandsklage nach KSchG (z.B. VKI).

Für den Verbraucher sind solche Vertragsbestimmungen nicht verbindlich.


Und tschüss, Hank 8) 8) 8) 8)

Theodosius
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Beitrag von Theodosius » 11.08.2011, 16:45

Was mich noch mehr interessieren würde:
Kann man die Löschung der Daten verlangen?
Weil dann würde ich Auskunft meiner Daten nach DSG verlangen und im Anschluss die Löschung dieser. Geht das?

Hank
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Beitrag von Hank » 16.08.2011, 21:54

Das wird auf den Rechtsgrund draufankommen. Seit April 2011 ist jedenfalls die Vorratsdatenspeicherung in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, d.h. selbst dann wenn persönliche Daten aus irgendeinem Rechtsgrund (z.B. Vertragsende) "gelöscht" wurden, bleiben Sie aus Sicherheitsgründen bis auf weiteres zumindest nachweisbar, denn Computer-Daten können grundsätzlich nur "verborgen" werden, nie aber technisch rückstandslos vernichtet werden.

Hank 8) 8) 8) 8)

rb1
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Richtigstellung

Beitrag von rb1 » 18.08.2011, 00:35

Leider muss ich nochmals in diesem Thread fälschlich Behauptetes richtigstellen. Wie im DSG 2000 nachzulesen ist, besteht in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Löschung von Daten.
Auch ist es unrichtig, dass Daten grundsätzlich technisch nicht löschbar sind, sondern nur verborgen werden können. Richtig ist, dass es prinzipiell möglich ist, Daten so zu löschen, dass sie nicht rekonstruiert werden können.
Weiters ist es falsch, dass die Datenvorratspeicherung in Österreich in Kraft ist. Das entsprechende Gesetz tritt nächstes Jahr in Kraft. Abgesehen davon wird davon der Löschanspruch von DSG 2000 nicht berührt.

Ich werde die forgesetzte Irreführung der Redaktion melden, da ich es für ziemlich unerfreulich halte, dass Menschen durch juristische Falschinformationen dazu verleitet werden, falsche und unter Umständen folgenreiche Entscheidungen zu treffen.

Hank
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Beitrag von Hank » 18.08.2011, 20:00

Daten löschen geht scheinbar, außer bei einem einzelnen PC, wirklich nicht, was übrigens eine technische Frage ist und keine juristische. Wenn Sie also etwas besser wissen - bitte schreiben und nicht jammern bzw. "melden".

Ja, das besagte Gesetz tritt erst im April 2012 in Kraft (6 Monate Speicherung).

Löschen oder nicht, egal - für jeden Tatbestand, egal welches Gesetz, braucht es gewisse Voraussetzungen bzw. gute Gründe, damit eine Rechtsfolge eintritt - einfach auf eine Frist pochen wie anscheinend in Ihrem Fall geht sicher nicht, da braucht man das DSG gar nicht durchzulesen.

Ein Internetforum ist zur gegenseitigen Beratung da - auch meine Postings stellen nur meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd § 57 RAO und schon gar nicht einen Tatbestand nach der WinkelschreibereiVO.

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