Verkauf Eigentumswohnung bereitet unerwartete Probleme

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Sabine W.
Beiträge: 1
Registriert: 21.07.2011, 14:39

Verkauf Eigentumswohnung bereitet unerwartete Probleme

Beitrag von Sabine W. » 21.07.2011, 14:54

Werte Forumsmitglieder!

Ich bitte um Mithilfe bzw. Ratschläge in folgender Angelegenheit.

Beim Verkauf meiner Eigentumswohnung bin ich wie folgt vorgegangen. Makler beauftrag und zusätzlich privat "Werbung" gemacht.

Es kamen einige Besichtiger über die Maklerei und ein Herr der privat davon erfahren hatte. Letzterer war 2x vor Ort und hat beim 2. Besuch auch preisliche Angebote mündlich abgegeben. Wir sind so verblieben dass er ein schriftliches Anbot schreibt um das Kauf-Interesse zu bestätigen/bekräftigen.
Anbot ist gekommen. wir haben nichts unterschrieben oder retourniert.
Da vorerst kein weiteres Angebot im Raum stand haben wir einen Termin für die Unterzeichnung des Anbots etliche Zeit später vereinbart.

Zwischenzeitlich kamen weitere Angebote - auch höhere und ich habe den Kaufinteressenten schriftlich informiert dass der Termin meinerseits noch nicht wahrgenommen werden kann, da es weitere Angebote gibt und ich diese prüfen wollte.

Nach einiger Zeit - hat sich der Interessent nochmals gemeldet und glaubte ich hätte schon verkauft- was zu dem Zeitpunkt noch nicht so war. Habe damals ehrlich und gleich geantwortet dass ich zwar noch nicht verkauft, jedoch höhere Angebote vorliegen habe und diese höchstwahrscheinlich in Anspruch nehmen werde.

Daraufhin kam ein eher böses Mail mit dem Hinweis dass auch mündliche Verträge rechtsgültig sind und der Herr sich eine weitere Vorgehensweise überlegt bzw. mit dem Anwalt bespricht.

Vielleicht hat er den Handschlag zur Verabschiedung schon für eine Zusage/Abmachung gehalten??
Habe ich etwas falsch gemacht, muss ich mir sorgen machen bzw. wie soll ich reagieren? :?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus.
S.



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 21.07.2011, 16:13

Ein rechtsgültiger Vertrag kommt nur durch Willensübereinstimmung zustande und das scheint in Ihrem Fall nicht gegeben gewesen zu sein.

Verträge können natürlich auch mündlich zustandekommen, sind aber schwerer zu beweisen - der gewisse Herr hätte also ein massives Beweisproblem.

Nach allgemeiner Verkehrsauffassung werden Kaufverträge mit derartiger Bedeutung nicht mit bösen e-mails zustandegebracht, sondern am besten mit beglaubigten Unterschriften bei Notar oder einer Vertragserrichtung bei einem Anwalt, damit man das Grundeigentum ins Grundbuch aus- und eintragen kann.

Culpa in contrahendo kann er Ihnen mM auch nicht vorwerfen, also nur die Ruhe, das war nur ein Bluff eines zu kurz Gekommenen.

lG Hank 8) 8) 8) 8) 8)

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