Hallo zusammen!
Ich bin Gewerbetreibender und habe daher in einigen Häusern (Stiegenhaus/Schwarzes Brett) in Wien A4-Zetteln mit einer kurzen Firmenvorstellung bzw. Tätigkeitsbereich ausgehängt. Jetzt erhielt ich einen Anwaltsbrief mit dem Betreff "Besitzstörung, 1180 Wien, Strasse Hausnummer". Als Beilage 2 Fotos.
Im Brief werde ich darauf hingewiesen, dass ich eine Besitzstörung begangen und in den ruhigen Besitz der Eigentümer eingegriffen hätte.
Ein Hinweis, dass in diesem Hause Werbung unerwünscht sei und mit Klage verfolgt wird war nicht vorhanden.
Ich soll 156€ Anwaltskosten überweisen (innerhalb von 7 Tagen) sowie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dann würde von einer Klage Abstand genommen werden.
Ich selbst bin bestrebt die ganze Sache möglichst einfach und "kostenschonend" zu regeln. Zudem bin ich angesichts der Androhung etwas unentspannt, da ich die Zettel in ganzen Strassenzügen ausgehängt habe. Wenn mir nun für jedes Haus 160€ an Kosten entstehen kann ich mich gleich mal nach einer Alternativbeschäftiugung umsehen....
Grundsätzlich geht mir die Vorgehensweise jedoch enorm gegen den Strich. Da werden Fotos gemacht, Telefonate mit Anwälten geführt, Daten hinundhergesendet und ein enormen Aufwand betrieben, anstatt entweder kurz mich anzurufen bzw. den Zettel (mit Tixo befestigt) einfach zu entfernen.
Falls es im Fall einer Klage eine zumindest kleine Chance geben würde, den Fall zu gewinnen, würde ich den Weg zum Gericht bevorzugen, selbst wenn mir im negativen Fall 1000€ an Kosten entstehen würden.
Meine Argumentation wäre folgende:
Der Zettel war auf einem Verteiler der Telekom angebracht, somit Eigentum der Telekom und nicht des Eigentümers des Hauses.
Ich habe mich nur im Eingangsbereich eines Mehrparteienwohnhauses (16 Wohnungen) aufgehalten, somit nicht direkt in den Besitz (hinter Wohnungstüre) eingegriffen.
Die Eingangstüre zum Stiegenhaus war offen bzw. nicht versperrt, somit für jedermann zugänglich.
In beinahe allen Häusern in Wien werden täglich solche "Werbezettel" in den Stiegenhäsuern ausgehängt. Wenn dies rigeros verfolgt werden würde, dann würde das Gericht wegen solchen Lapalien blockiert werden.
Es ist kein Schaden entstanden.
Der Aufwand einer Klage steht in keinem Verhältnis zum "Schaden". 1 einziger Anruf bei mir hätte genügt und der Zettel wäre verschwunden. Oder einfach den Zettel eigenhändig entfernen, wenn sich wer dran stört.
Es ist im Haus kein Hinweis erkennbar gewesen, dass Werbung nicht erwünscht ist.
Nichts liegt mir ferner als mir künstlich Probleme aufzuhalsen. Ich trachte eher danach Kunden zu gewinnen als Leute zu verärgern.
Wegen so einer Sache eine Klage anzudrohen ist meiner Meinung nach an Boshaftigkeit nicht zu übertreffen.
Oder diese Methode funktioniert (für den Kläger) und jemand verdient sich somit seinen Lebensunterhalt oder zumindest ein Zubrot.
Mich würde also eure Einschätzung der Lage interessieren.
lg, mar
Androhung Besitzsstörungsklage
Das ist klassisch Besitzstörungsklage - bei unberechtigter Benützung von Parkplätzen läuft es genauso ab.
Sie haben unbefugt in den besagten Wohnhäuser-Besitz eingegriffen, der mit der Unterlassungserklärung in Zukunft unterbunden werden soll. Vor Gericht würden Sie ganz sicher unterliegen und erst wieder die Anwaltskosten + Gerichtskosten zahlen müssen.
Wenn alle Hauseigentümer eine Besitzstörungsklage machen, kann es tatsächlich teuer für Sie werden, das wäre so wie auf 10 verschiedenen Parkplätzen unbefugt parken.
Wären die Häuser nicht frei zugänglich gewesen, dann hätten Sie womöglich z.B. noch einen Hausfriedensbruch oder gar Einbruch, also Strafdelikte verübt.
Besitzstörungsklage und Schadenersatzklage, Eigentum und Besitz sind völlig verschiedene rechtliche Angelegenheiten.
Theoretisch könnte auch die Telekom auf Besitzstörung, Unterlassung und in dem Fall allerdings nur theoretisch auf Schadenersatz klagen.
"Werbung unerwünscht" gilt für die Postkästen, für wildes Zettelverteilen in Wohnhäusern hat heutzutage niemand mehr Verständnis. Es geht um die grundsätzliche Sicherheit vor Einbrechern, Dieben, Störenfrieden, Sandlern usw.
In einer Großstadt wie Wien ist das ein Massenphänomen geworden - wie soll man sich als Hauseigentümer da wehren, jeden einzelnen höflich bitten?
Sie haben ja nicht die frohe Botschaft verbreitet, sondern wollten preisgünstig schnelle Werbung für Ihr Gewerbe machen - fragen Sie bei der Gewista was eine öffentliche Werbefläche kostet.
Und was glauben Sie für was es Rechtsanwälte gibt? 157 € ist der Tarif, wenn der Anwalt aufs Gericht muss kostet es mindestens € 200,--
Hank

Sie haben unbefugt in den besagten Wohnhäuser-Besitz eingegriffen, der mit der Unterlassungserklärung in Zukunft unterbunden werden soll. Vor Gericht würden Sie ganz sicher unterliegen und erst wieder die Anwaltskosten + Gerichtskosten zahlen müssen.
Wenn alle Hauseigentümer eine Besitzstörungsklage machen, kann es tatsächlich teuer für Sie werden, das wäre so wie auf 10 verschiedenen Parkplätzen unbefugt parken.
Wären die Häuser nicht frei zugänglich gewesen, dann hätten Sie womöglich z.B. noch einen Hausfriedensbruch oder gar Einbruch, also Strafdelikte verübt.
Besitzstörungsklage und Schadenersatzklage, Eigentum und Besitz sind völlig verschiedene rechtliche Angelegenheiten.
Theoretisch könnte auch die Telekom auf Besitzstörung, Unterlassung und in dem Fall allerdings nur theoretisch auf Schadenersatz klagen.
"Werbung unerwünscht" gilt für die Postkästen, für wildes Zettelverteilen in Wohnhäusern hat heutzutage niemand mehr Verständnis. Es geht um die grundsätzliche Sicherheit vor Einbrechern, Dieben, Störenfrieden, Sandlern usw.
In einer Großstadt wie Wien ist das ein Massenphänomen geworden - wie soll man sich als Hauseigentümer da wehren, jeden einzelnen höflich bitten?
Sie haben ja nicht die frohe Botschaft verbreitet, sondern wollten preisgünstig schnelle Werbung für Ihr Gewerbe machen - fragen Sie bei der Gewista was eine öffentliche Werbefläche kostet.
Und was glauben Sie für was es Rechtsanwälte gibt? 157 € ist der Tarif, wenn der Anwalt aufs Gericht muss kostet es mindestens € 200,--
Hank




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