Meine Eltern haben seit über 10 Jahren ein gemeinsames Bank- sowie Anlagekonto. Nun ist mein Vater verstorben, und der Notar meinte, da es sich um ein sogenanntes "Oder"-Konto handelt (beide waren selbstständig zeichnungsberechtigt), fällt das gesamte Kontovermögen automatisch in die Erbmasse, meine Mutter steht also -bis auf ihren zukünftigen Anteil an der Erbmasse- mittellos da, obwohl auch ihre Eigenpension auf dieses Konto gutgeschrieben wurde.
Ist das tatsächlich korrekt?
Erbrecht
Es ist grundsätzlich so, dass Erbschaften über ca. 5.000,- Euro zwingend durch das Gericht aufgeteilt werden müssen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
In Härtefällen wird wohl der Gerichtskommissär entscheiden können, ob Ihre Mutter Zugriff auf das Konto haben kann. Außerdem sind Notare besonders streng dem Gesetz verpflichtet, denen kann man an sich voll vertrauen, dass das passt was sie sagen.
Hank

In Härtefällen wird wohl der Gerichtskommissär entscheiden können, ob Ihre Mutter Zugriff auf das Konto haben kann. Außerdem sind Notare besonders streng dem Gesetz verpflichtet, denen kann man an sich voll vertrauen, dass das passt was sie sagen.
Hank




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- Registriert: 13.04.2011, 12:04
Danke für Ihre Nachricht, Hank.
Mir geht es aber weniger um den Kontozugriff (den hat meine Mutter selbstverständlich), sondern vielmehr darum, dass ihre Eigenpension der letzten Jahre nun mehr zum Erbteil - anstatt zu ihrem Privatvermögen - zählt. Da meine Mutter auch nur die Mindestpension erhielt, war mein Vater für sie versorgungspflichtig, also würde ihr -meiner laienhaften Meinung nach- auch ein Teil seiner Pension gehören.
Die Bank hat mir gestern mitgeteilt, dass es dem Gerichtskommissär obliegt(!), ob bzw. welchen Teil er zur Erbmasse erklärt, doch da seine Gebühr offenbar von der Höhe der Erbmasse berechnet wird ... kann ich mir schon denken, dass er wenig Interesse haben wird, meiner Mutter zu ihrem Geld zu verhelfen.
Trotzdem danke für Ihre Zeit!
Mir geht es aber weniger um den Kontozugriff (den hat meine Mutter selbstverständlich), sondern vielmehr darum, dass ihre Eigenpension der letzten Jahre nun mehr zum Erbteil - anstatt zu ihrem Privatvermögen - zählt. Da meine Mutter auch nur die Mindestpension erhielt, war mein Vater für sie versorgungspflichtig, also würde ihr -meiner laienhaften Meinung nach- auch ein Teil seiner Pension gehören.
Die Bank hat mir gestern mitgeteilt, dass es dem Gerichtskommissär obliegt(!), ob bzw. welchen Teil er zur Erbmasse erklärt, doch da seine Gebühr offenbar von der Höhe der Erbmasse berechnet wird ... kann ich mir schon denken, dass er wenig Interesse haben wird, meiner Mutter zu ihrem Geld zu verhelfen.
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