§ 915 ABGB

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Suppiluliuma
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§ 915 ABGB

Beitrag von Suppiluliuma » 20.05.2011, 15:37

Meine Frage lautet: :roll:

Ist es möglich in einem Vertrag zwischen Unternehmern (kein Kosnument) die Klausel:

"Bei unklaren Vertragsbestimmungen gilt im Zweifel die für den Verwender günstigere Auslegung."

wirksam zu vereinbaren?

Also ist die Unklarheitenregel des § 915 ABGB 1.) dispositives Recht und 2.) verstößt eine solche Vereinbarung eventuell gegen die guten Sitten.

Vielen Dank für die Beantwortung

mfg
S.



Hank
Beiträge: 1529
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 22.05.2011, 06:49

Es besteht hauptsächlich Vertragsfreiheit und Privatautonomie in Österreich, zwar meist sehr umständlich und dann nicht einmal optimal, aber immerhin...

Wäre ja ein Wahnsinn, wenn § 915 zwingendes Recht wäre - je undeutlicher die Formulierung, je vager Inhalt des Vertrages, desto besser für denjenigen, der sich dessen bedient hat. Das wäre dann eindeutig sittenwidrig, oder?

§915 kommt aber ohnehin nur zur Anwendung, wenn die üblichen Auslegungsregeln die Undeutlichkeit nicht beheben können.

Und falls das zugrundeliegende Geschäft selber einen sittenwidrigen Defekt aufweist (z.B. die Vereinbarung zu unklar) kommt bekanntlich § 879 ABGB zur Anwendung und der Vertrag ist überhaupt ungültig.

HAnk 8) 8) 8)

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