Recht am eigenen Bild - Zeitungsartikel

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Mike3
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Recht am eigenen Bild - Zeitungsartikel

Beitrag von Mike3 » 30.03.2011, 08:31

Ich wurde gestern von einem Bekannten der in der Schweiz lebt darauf aufmerksam gemacht, dass in einer dort verlegten Zeitung (ich denke es handelt sich um eine Wochenzeitung) ein Foto von mir auftaucht. Konkret bin ich vor einigen Jahren (gemeinsam mit drei anderen Kollegen) bei meinem damaligen Arbeitgeber (FH Salzburg) als "Fotomodell" in einer Werbebroschüre für einen Studiengang fotografiert worden und das Foto wurde unter anderem auch auf der Homepage für Werbezwecke genutzt.

Jetz ist aber das Foto gemeinsam mit einem Kurzartikel über eine Art >Gründerberatung in dieser Zeitung aufgetaucht, ohne dass auch nur eine der abgelichteten Personen hier befragt worden wäre oder etwas mit dem Thema zu tun hätte.
Habe ich hier Möglichkeiten gegen die Veröffentlichung des Fotos vorzugehen?



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 31.03.2011, 22:10

Es hängt davon ab was damals vereinbart wurde. Jedenfalls scheinen Sie grundsätzlich mit einer Veröffentlichung einverstanden gewesen zu sein. Es gibt auch so etwas wie Pressefreiheit und Gründerservice ist ein wichtiges öffentliches Anliegen über das die Presse durchaus berichten soll. Das ist ohne Zustimmung der Urheber möglich.

Zu prüfen wäre jedoch wer das Bild weitergeben hat und in welcher Verbindung die Gründerberatung bzw. Zeitung und die Werbebroschüre Ihres damaligen Studienganges stehen. Sieht aber eher nach sinngemäßer Weiterverwendung aus, d.h. könnte durch den damaligen Fotovertrag gedeckt sein. Die Bildrechte wird der Fotograf oder das Institut haben.

Aus wichtigen persönlichen Gründen könnten Sie zukünftige Unterlassung verlangen. Falls Sie durch die Veröffentlichung in dieser Schweizer Zeitung eine Kränkung oder sonst einen Nachteil erlitten haben sollten, sogar Schadenersatz.

Hank 8) 8) 8) 8)

Georg2
Beiträge: 23
Registriert: 17.03.2011, 17:07

Beitrag von Georg2 » 01.04.2011, 02:46

Die Veröffentlichung ist etwa dann zulässig, wenn die Abbildung nicht in einem negativen Konnex erfolgt und auch nicht mit kommerziellen Absichten (Werbung). Dabei kommt es zwar nicht auf das subjektive Empfinden des Abgebildeten an, die Judikatur ist aber bei dieser Beurteilung ziemlich streng. Außer die Personen werden nur nebenbei mit abgebildet und nicht in einem negativen Zusammenhang dargestellt.

Ich würde bei der Zeitung mit gutem Grund Unterlassung verlangen, außer Sie haben damals dieser Verwendung in der Zeitung ausdrücklich zugestimmt.

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