Einsatzpauschale zahlen bei Storno?

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Ece ecem
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Registriert: 28.03.2011, 20:28

Einsatzpauschale zahlen bei Storno?

Beitrag von Ece ecem » 28.03.2011, 20:39

Hallo,
ich hätte eine Frage, und zwar folgendes: Vor ein paar Tagen habe ich einen Schlüsseldienst telefonisch bestellt, und dann innerhalb 5 Minuten wieder zurückgerufen und die Bestellung storniert.
Trotz Stornierung in kürzeren Zeit möchte die Firma von mir 39 Euro als Einsatzpauschale bekommen. Auf der Homepage der Firma gibt es keine Allgemeine Geschäftsbedingungen oder so. Ich habe nachgefragt, Sie sagen, dass sobald ein Auftrag von den Mitarbeitern telefonisch entgegengenommen wurde, wird der Auftrag im Auftragssystem administriert und der Servicetechniker umgehend entsendet. Bei einer nachträglichen Stornierung wird der Servicetechniker wieder zurückgeroutet, der Auftrag administrativ storniert und es kommt die Einsatzpauschale zur Verrechnung. Die Grundlage dafür soll das ABGB sein, meint die Firma.
Steht wirklich sowas im ABGB? Falls ja, wo genau? Muss ich diesen Betrag wirklich zahlen?`
Ich hoffe, dass jemand mir dabei helfen könnte.
Danke,
LG, Ece



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 31.03.2011, 21:45

Grundlage ist immer das ABGB, weil sonst wäre ein Vertrag nicht gültig wenn er gegen die Rechtsordnung verstieße.

Es herrscht Vertragsfreiheit und ein Einsatzpauschale zu verlangen kann daher eine Vertragsbedingung sein.

Ein telefonischer Schlüsseldienst ist nach allgemeiner Auffassung für Notfälle, also für prompte Erledigung zuständig - in diesen 5 Minuten wurde die Maschinerie längst in Gang gesetzt.

Es ist also nach § 879 ABGB nicht sittenwidrig, einem unschlüssigen Kunden die von ihm verursachten Kosten in Rechnung zu stellen.

Der Vertrag wurde ja wegen rechtzeitig erkanntem Irrtum nicht geschlossen, also sparen Sie sich schon einmal die Kosten für den ganzen Einsatz und den Schlüssel sowieso.

Wenn Sie keinen wichtigen Grund anführen können, müssen Sie den Stornobetrag bezahlen. Der Schlüsseldienst hatte ja keine Chance, er musste davon ausgehen, dass der Auftrag ernst gemeint war, oder?

Hank 8) 8) 8) 8)

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