Hallo,
mir wurde vor zwei Tagen mein Laptop, aus einer Umkleidekabine gestohlen. Welche möglichkeiten habe ich? Die Umkleidekabine war leider nicht versperrt. Also zahlt die Versicherung nicht. Ich habe mir überlegt ob ich nicht bei der Schule was einklagen kann wegen mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen.
lg
Diebstahl
Konnte die Umkleide nicht versperrt werden? oder hast du sie nicht versperrt?
Ich würde von der Klage abraten:
1. In den meisten Schulen steht in der Hausordnung, oder in irgend welchen anderen Aushängen, dass für Wertgegenstände nicht gehaftet wird.
2. Welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrung würdest du wünschen?
- Überwachungskameras in der Umkleide?
- oder doch ein Sicherheitspersonal, das jeden Gast/Schüler/Angestellten auf allen seinen Wegen im Gebäude begleitet?
Ich würde von der Klage abraten:
1. In den meisten Schulen steht in der Hausordnung, oder in irgend welchen anderen Aushängen, dass für Wertgegenstände nicht gehaftet wird.
2. Welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrung würdest du wünschen?
- Überwachungskameras in der Umkleide?
- oder doch ein Sicherheitspersonal, das jeden Gast/Schüler/Angestellten auf allen seinen Wegen im Gebäude begleitet?
Berteel hat geschrieben:Konnte die Umkleide nicht versperrt werden? oder hast du sie nicht versperrt?
Ich würde von der Klage abraten:
1. In den meisten Schulen steht in der Hausordnung, oder in irgend welchen anderen Aushängen, dass für Wertgegenstände nicht gehaftet wird.
also ich sah ein solches Schild nicht....
2. Welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrung würdest du wünschen?
- Überwachungskameras in der Umkleide?
- oder doch ein Sicherheitspersonal, das jeden Gast/Schüler/Angestellten auf allen seinen Wegen im Gebäude begleitet?
also vorrweg, ich bin kein schüler das ganze war ausserordendlich am Abend (man kann die Halle mieten).
ich hatte keinen Schlüssel der Kollege hatte einen versperrte die Tür allerdings nicht weil noch leute nachkamen.(die Türen können eigentlich nicht versperrt werden, da niemand einen Schlüssel hat)
naja, bei der Polizei wurde mir gesagt, dass schon öfters aus dieser SChule am Abend sachen gestohlen wurden also wäre eine Kamera zumindest am Gang schon mal eine Idee oder?
naja das war nur ein Vorschlag was könnte ich sonst noch machen, außer zu versuchen das Schwein zu finden?
lg
Sind zwei Sachen: Die eine ist der strafrechtlich relevante Tatbestand des Diebstahls - Anzeige gegen Unbekannte einbringen bei der Polizei. Hat insofern Sinn, als es dann vielleicht einmal heißt "dem Täter konnten so und so viele Straftaten nachgewiesen werden".
Schadenersatz setzt Verschulden voraus - ganz sicher würde Sie eine Teilschuld treffen, weil Sie es doch an der stets angebrachten Sorgfalt haben fehlen lassen. Und natürlich muss der Täter zuerst einmal aufgespürt werden - über Second-Hand-Läden, eBay, Kleinanzeigen, vielleicht selbst eine solche aufgeben...
Wenn Videoüberwachung - dann nur zum Schutz des Schuldgebäudes an sich rechtfertigbar
Hank

Schadenersatz setzt Verschulden voraus - ganz sicher würde Sie eine Teilschuld treffen, weil Sie es doch an der stets angebrachten Sorgfalt haben fehlen lassen. Und natürlich muss der Täter zuerst einmal aufgespürt werden - über Second-Hand-Läden, eBay, Kleinanzeigen, vielleicht selbst eine solche aufgeben...
Wenn Videoüberwachung - dann nur zum Schutz des Schuldgebäudes an sich rechtfertigbar
Hank



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