Schönen guten Abend,
nach meiner (hoffentlich) erfolgreichen Matura nächstes Jahr, und dem Grundwehrdienst, würde ich mich gerne bei der Polizei bewerben. Erfordernisse für die Aufnahme erfülle ich eigentlich alle, habe aber doch leider ein kleines Problem.
Gefordert wird :
° ein im Hinblick auf die angestrebte Verwendung unbeanstandetes Vorleben ,einwandfreier Leumund
Ich hatte im September 2008 ein Verfahren wegen § 127 (15) am Hals, das Verfahren wurde jedoch gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 JGG wieder eingestellt.
Meine Frage ist nun, hatt dies irgenwelche Auswirkungen auf meine Bewerbunge? Kann ich die Ausbildung zum Polizisten überhaupt beginnen?
Danke
lg toni
Hilfe bzgl. Polizei-Aufnahme
Die Aufnahmekriterien findest du unter folgendem Link:
http://www.bundespolizei.gv.at/lpdreade ... ts/656.pdf
Zu deiner Frage:
Grundsätzlich musst du "unbescholten" sein, das betrifft nicht nur strafrechtliche Verurteilungen, sondern auch bestimmte
verwaltungsrechtliche Tatbestände (Alkohol am Steuer, Unfall mit Fahrerflucht...)
Da dein Verfahren eingestellt worden ist, hast du einen einwandfreien Leumund, da es zu keiner Verurteilung gekommen ist- dort scheint also nichts auf- allerdings gibt es noch weitere Datenbanken- dort scheint sehr wohl auf, dass du schon einmal angezeigt worden bist.
Die Polizei weiß also bescheid. Darum solltest du bei der Aufnahme ehrlich sein, denn es würde sowieso ans Tageslicht kommen.
Ob und inwieweit es zum Problem werden könnte, kann ich nicht sagen- einfach versuchen.
Du musst sowieso bei deiner Bewerbung als erstes einen Fragebogen ausfüllen, worunter u.a. diese Frage auch gestellt wird (ob du schon einmal wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung angezeigt wurdest).
Ich glaube, dass das individuell entschieden wird, hängt vielleicht vom
genauen Sachverhalt ab-
wie gesagt- einfach versuchen, du wirst dann sowieso sehen, ob es ein Problem ist oder nicht...
http://www.bundespolizei.gv.at/lpdreade ... ts/656.pdf
Zu deiner Frage:
Grundsätzlich musst du "unbescholten" sein, das betrifft nicht nur strafrechtliche Verurteilungen, sondern auch bestimmte
verwaltungsrechtliche Tatbestände (Alkohol am Steuer, Unfall mit Fahrerflucht...)
Da dein Verfahren eingestellt worden ist, hast du einen einwandfreien Leumund, da es zu keiner Verurteilung gekommen ist- dort scheint also nichts auf- allerdings gibt es noch weitere Datenbanken- dort scheint sehr wohl auf, dass du schon einmal angezeigt worden bist.
Die Polizei weiß also bescheid. Darum solltest du bei der Aufnahme ehrlich sein, denn es würde sowieso ans Tageslicht kommen.
Ob und inwieweit es zum Problem werden könnte, kann ich nicht sagen- einfach versuchen.
Du musst sowieso bei deiner Bewerbung als erstes einen Fragebogen ausfüllen, worunter u.a. diese Frage auch gestellt wird (ob du schon einmal wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung angezeigt wurdest).
Ich glaube, dass das individuell entschieden wird, hängt vielleicht vom
genauen Sachverhalt ab-
wie gesagt- einfach versuchen, du wirst dann sowieso sehen, ob es ein Problem ist oder nicht...
Die Aufnahmekriterien findest du unter folgendem Link:
http://www.bundespolizei.gv.at/lpdreade ... ts/656.pdf
Zu deiner Frage:
Grundsätzlich musst du "unbescholten" sein, das betrifft nicht nur strafrechtliche Verurteilungen, sondern auch bestimmte
verwaltungsrechtliche Tatbestände (Alkohol am Steuer, Unfall mit Fahrerflucht...)
Da dein Verfahren eingestellt worden ist, hast du einen einwandfreien Leumund, da es zu keiner Verurteilung gekommen ist- dort scheint also nichts auf- allerdings gibt es noch weitere Datenbanken- dort scheint sehr wohl auf, dass du schon einmal angezeigt worden bist.
Die Polizei weiß also bescheid. Darum solltest du bei der Aufnahme ehrlich sein, denn es würde sowieso ans Tageslicht kommen.
Ob und inwieweit es zum Problem werden könnte, kann ich nicht sagen- einfach versuchen.
Du musst sowieso bei deiner Bewerbung als erstes einen Fragebogen ausfüllen, worunter u.a. diese Frage auch gestellt wird (ob du schon einmal wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung angezeigt wurdest).
Ich glaube, dass das individuell entschieden wird, hängt vielleicht vom
genauen Sachverhalt ab-
wie gesagt- einfach versuchen, du wirst dann sowieso sehen, ob es ein Problem ist oder nicht...
http://www.bundespolizei.gv.at/lpdreade ... ts/656.pdf
Zu deiner Frage:
Grundsätzlich musst du "unbescholten" sein, das betrifft nicht nur strafrechtliche Verurteilungen, sondern auch bestimmte
verwaltungsrechtliche Tatbestände (Alkohol am Steuer, Unfall mit Fahrerflucht...)
Da dein Verfahren eingestellt worden ist, hast du einen einwandfreien Leumund, da es zu keiner Verurteilung gekommen ist- dort scheint also nichts auf- allerdings gibt es noch weitere Datenbanken- dort scheint sehr wohl auf, dass du schon einmal angezeigt worden bist.
Die Polizei weiß also bescheid. Darum solltest du bei der Aufnahme ehrlich sein, denn es würde sowieso ans Tageslicht kommen.
Ob und inwieweit es zum Problem werden könnte, kann ich nicht sagen- einfach versuchen.
Du musst sowieso bei deiner Bewerbung als erstes einen Fragebogen ausfüllen, worunter u.a. diese Frage auch gestellt wird (ob du schon einmal wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung angezeigt wurdest).
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wie gesagt- einfach versuchen, du wirst dann sowieso sehen, ob es ein Problem ist oder nicht...
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