habe keinen rechtlichen background und auch kein aktuelles problem ... die frage ergab sich eher aus einem allg. interesse. es geht dabei um mahngebühren bzw. die richtlinie der wiener uni-bibliotheken:
Gebühren (Stand 01.10.2008):
€ 2,00 Mahngebühr pro Mahnschreiben
€ 0,20 Überschreitungsgebühr pro Buch und Tag ab dem Fälligkeitsdatum
Bei Überschreitung der Entlehnfrist erhalten Sie per E-Mail oder, falls Sie keine E-Mail-Adresse bekanntgegeben haben, per Post ein Mahnschreiben. Nach 9 Tagen erfolgt die 2. Mahnung per Post, nach weiteren 9 Tagen die 3. Mahnung per Einschreiben.
in der praxis schaut es scheinbar so aus, dass mit dem ersten fälligkeitstag der ausleihe bereits eine mahngebühr gefordert wird. dh. ein buch, das einen tag überfällig ist, kostet bereits 2,20 € (mahngeb. + überschreitungsgebühr)
meine fragen diesbezüglich:
- ist es zulässig, dass mahngebühren in keinem verhältnis zum offenen rechnungsbetrag stehen? (machen hier ja das 10fache aus)
- gibt es eine mindestfrist, die vor einer mahnung abgewartet werden muss?
- eine mahnung - so wie ich das verstehe - mahnt ja eigentlich einen offenen rechnungsbetrag ... die 20 cent überziehungsgebühr würden ja aber eigentlich erst am nächsten tag fällig werden. daher wird hier im grunde nicht eine offene rechnung gemahnt, sondern vielmehr das buch, welches nicht/zu spät zurückgebracht wurde (dafür gibt es aber doch eigentlich die überziehungsgebühr) ... ist es - in diesem sinne - also zulässig einen rechnungsbetrag zu mahnen, der noch nicht fällig ist?
danke für die mühe. bin mal gespannt, was für antworten kommen

ps.: es geht nicht darum, dass ich chronisch überziehen möchte ... mir erscheint nur - bes. im vergl. zu anderen bibliotheken - diese mahnpraxis als etwas "überzogen" (um das mal vorsichtig auszudrücken)