Drängen auf Pflichteilsverzicht

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Sonja Pichler2
Beiträge: 1
Registriert: 14.02.2011, 10:31

Drängen auf Pflichteilsverzicht

Beitrag von Sonja Pichler2 » 14.02.2011, 11:56

Hallo liebe Forumsmitglieder!

Folgender Sachverhalt:

Ehepaar, beide 60+ haben zwei Kinder. Es war immer die Rede, dass ein Kind die (sehr gutgehende) Firma und das 2. Kind das Elternhaus erben wird.
In einem Gespräch hat sich dann herausgestellt, dass Kind 2 das Haus im Fall der Erbschaft veräussern würde, da es bereits in einem Eigenheim wohnt. Die Eltern wollen allerdings auf keinen Fall, dass das Haus verkauft wird. Sie haben sich nun gedacht, dass Kind 1 alles bekommen soll, da Kind 1 versichert das Haus nicht zu verkaufen und drängen nun Kind 2 auf die Unterzeichnung eines Pflichteilsverzichts. Im Gegenzug soll eine Summe von 100.000 Euro abzüglich einer bereits erfolgten finanziellen Unterstützung von 50.000 Euro an Kind 2 bezahlt werden.
Auf diese Summe ist man gekommen, nachdem ein Notar den Eltern erklärt hat, dass a) die Fima nichts wert ist (weil die gelagerte Ware keinen Wert hat und das Unternehmen keine Liegenschaften besitzt) und b) das Haus auch nicht sehr viel wert ist. (Dies wurde ohne Gutachten, lediglich mit der vorgelegten Versicherungspolizze der Hausversicherung festgestellt)
Angeblich wurde die vom Notar genannte Summe von den Eltern bereits aufgestockt.

Ist es in diesem Fall für Kind 2 ratsam einen Rechtsanwalt aufzusuchen, oder gibt es sowieso nur die 2 Varianten 1. den Pflichteilsverzicht zu unterschreiben und den von den Eltern angeboteten Geldbetrag dafür zu erhalten oder 2. die Unterschrift zu verweigern?
Hat man als Kind überhaupt einen Einfluß auf die Höhe dieser "Entschädigung" oder liegt das alleine im Ermessen der Eltern wieviel und ob man überhaupt etwas erhält?
Kind 2 wird ja nun regelrecht genötigt das Geld zu nehmen und den Verzicht zu unterschreiben. Meiner Meinung nach steht aber diese Summe in keiner vernünftigen Relation zum "ursprünglichen" Erbteil. Also Liegenschaft im (frei) geschätzten Wert von ca. 450.000 Euro.

Vielen Dank für Eure Antworten!



Berteel
Beiträge: 29
Registriert: 03.02.2011, 15:47

Beitrag von Berteel » 14.02.2011, 16:31

Von wem wurde der "Wert von ca. 450.000 Euro" geschätz?

Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 20.02.2011, 02:52

Welcher Preis z.B. für eine Liegenschaft zu erzielen ist hängt auch davon ab, ob es um einen "Tageswert" oder um einen "Marktwert" gehen soll, d.h. das Haus schnell verkaufen bringt wenig, das Haus abreissen und als Baugrund so lange wie möglich zurückhalten bringt vielleicht diese € 450.000,--. Time is money.

Niemand kann gezwungen oder genötigt werden, einen Vertrag zu unterschreiben. Der Erblasser kann allerdings sehr wohl bestimmen was mit der Verlassenschaft bzw. mit einem Vermächtnis geschehen darf und was nicht, für das gibt es einen Notar, der die Einhaltung des letzten Willens garantiert.

Rechtliche Unterstützung ist bei der Summe auf alle Fälle angebracht oder vielleicht ein Mediator, weil oft müssen nur die Standpunkte klar und möglichst emotionslos dargelegt werden. So eine Erbschaft ist für niemanden was Alltägliches, außer natürlich für Anwälte, Notare und Gerichtskommisäre.

Hank 8) 8) 8)

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