Freiheitsstrafe mindestens drei Jahre

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Al-Frager
Beiträge: 1
Registriert: 03.02.2011, 18:12

Freiheitsstrafe mindestens drei Jahre

Beitrag von Al-Frager » 03.02.2011, 18:14

Hallo.

Bei welchen Vergehen muss man mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechnen?

Über viele Beispiele würde ich mich freuen. Danke.



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.02.2011, 21:21

Das sind dann keine Vergehen mehr, sondern Verbrechen: Mord, Totschlag, Erpresserische Entführung bzw. Entführung allgemein, Schwerer Betrug, Schwere Sachbeschädigung, Schwere Körperverletzung, Schwerer Diebstahl, Räuberischer Diebstahl, Verrat von Staatsgeheimnissen, Nötigung zum Beischlaf, Vergewaltigung, Menschenhandel, Tötung eines Kindes bei der Geburt und und und.

Dann gibt es noch strafrechtliche Nebengesetze - Suchtmittelgesetz, Lebensmittelgesetz, Waffengesetz, Militärstrafgesetz...

Das Strafmaß hängt immer von der Schwere des Verbrechens ab, vom Vorstrafenregister und vom allgemeinen Gefährdungspotenzial des Täters.

Hank 8) 8) 8)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste