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salamander1210
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TSchG

Beitrag von salamander1210 » 04.02.2011, 11:15

Im TSchg § 24 a (3) steht geschrieben : Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde, sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen.

Hier meine Fragen und vielleicht kann mir wer helfen :)

1.) Ist es egal bei welchen Tierarzt / innerhalb der EU ?
z.B: Wrlpe wurde in Burgenland geboren - Tierarzt Bgld oder auch EU ?

2.) Was ist, wenn ich einen Tierarzt kenne, ich von den einen Firmenstempel habe, die Chips selber besorge und die Hunde selber chippe.
Was kann passieren - Strafe ?!?

Ich sag schon mal DANKE



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.02.2011, 19:21

Ob die tierärztliche Hundemarke usw. gültig ist, entscheidet die Gemeinde, die hebt ja die Hundesteuer ein, die will ja wissen welche Hunde im Gemeindegebiet leben.

lg Hank 8) 8) 8)

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