Hallo
In meinem Bebauungsplan steht, dass die Zaunfluchtlinie 60cm von der Grundgrenze hereinzusetzehn ist. An der Strassenseite. Den Übergaben Asphalt zu meiner Wiese muss ich ja mit einem Leistenstein abgrenzen. So nun die Frage, ist der Leistenstein schon der Zaun und muss 60cm rein kommen oder kann der Leistenstein auf die Grundgrenze gesetzt werden und dann der Zaun erst 60cm rein?
Was wird eig. als Zaun definiert? Ist so ein Kalkstein zB mit 30 oder 50cm Höhe schon ein Zaun oder kann das als eine Art Leistenstein gesehen werden und ev. auch auf die Grundgrenze?
Besten Dank
Thomas
Zaunfluchtlinie = Leistenstein oder Zaun?
Das sind Spezialfragen z.B. für einen Zivilingenieur bzw. im Grundbuch-Kataster sind die Grundstücksgrenzen mit Luftbildern o.ä. genau dokumentiert, d.h. man braucht an sich gar keinen Zaun.
Was ein Zaun ist, hängt auch vom Nachbarn bzw. vor allem vom Schutzzweck der diversen Normen ab. Versicherungen haben eigene Definitionen, die Bundesforste auch usw.
Hängt weiters vom Bundesland ab bzw. von der Gemeinde als oberste Baubehörde, die bewilligt sicher auch Zäune.
Am eigenen Grundstück kann man sicher tun was man will. Am besten mit den Nachbarn verhandeln, damit man möglichst viel vom eigenen Grundstück hat.
Hank

Was ein Zaun ist, hängt auch vom Nachbarn bzw. vor allem vom Schutzzweck der diversen Normen ab. Versicherungen haben eigene Definitionen, die Bundesforste auch usw.
Hängt weiters vom Bundesland ab bzw. von der Gemeinde als oberste Baubehörde, die bewilligt sicher auch Zäune.
Am eigenen Grundstück kann man sicher tun was man will. Am besten mit den Nachbarn verhandeln, damit man möglichst viel vom eigenen Grundstück hat.
Hank



Hallo
Danke für die rasche Antwort!
Bei mir geht es um 2 Seiten des Grundstückes. Diese 2 Seiten sind strassenseitig. Heisst, mein Nachbar ist die Gemeinde.
Juhu
Die Gemeinde will, dass ich den Leistenstein schon 60cm von der Grundgrenze herein rücke weil da ja der Zaun beginnt. Ich möchte den Leistenstein auf die Grundgrenze setzen und dann nach 60cm mit einem lebenden Zaun beginnen.
Weiters habe ich eine Steinmauer die zur Strassenseite hin ausläuft. Heisst der Strasse entlang ca. 30cm hohe Kalksteine. Diese würde ich so betrachten wie einen Leistenstein und ihn auf die Grundgrenze setzen. Und dann wieder 60cm rein den Zaun.
Darf ich oder darf ich nicht?
Danke
Tom
Danke für die rasche Antwort!
Bei mir geht es um 2 Seiten des Grundstückes. Diese 2 Seiten sind strassenseitig. Heisst, mein Nachbar ist die Gemeinde.

Die Gemeinde will, dass ich den Leistenstein schon 60cm von der Grundgrenze herein rücke weil da ja der Zaun beginnt. Ich möchte den Leistenstein auf die Grundgrenze setzen und dann nach 60cm mit einem lebenden Zaun beginnen.
Weiters habe ich eine Steinmauer die zur Strassenseite hin ausläuft. Heisst der Strasse entlang ca. 30cm hohe Kalksteine. Diese würde ich so betrachten wie einen Leistenstein und ihn auf die Grundgrenze setzen. Und dann wieder 60cm rein den Zaun.
Darf ich oder darf ich nicht?
Danke
Tom
Hängt davon ab, was die Gemeinde für Begründungen für eine Ablehnung hätte, z.B. Straßenreinigung und Schneeräumung könnten den Zaun beschädigen und die Gemeinde wäre Schadenersatzpflichtig.
Bei Interessenabwägung wird das allgemeine Interesse an einer möglichst breiten und gefahrenfrei befahrbaren Straße größer sein als das Privatinteresse auf möglichst viel Gartennutzung.
Deswegen ist die Gemeinde oberste Baubehörde, weil diese in diesem wichtigen Bereich ständig Interessenabwägung im Sinne des Gesamtwohls der Gemeinde betreiben muss.
lg Hank

Bei Interessenabwägung wird das allgemeine Interesse an einer möglichst breiten und gefahrenfrei befahrbaren Straße größer sein als das Privatinteresse auf möglichst viel Gartennutzung.
Deswegen ist die Gemeinde oberste Baubehörde, weil diese in diesem wichtigen Bereich ständig Interessenabwägung im Sinne des Gesamtwohls der Gemeinde betreiben muss.
lg Hank




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