Fragen zum Verlassenschaftsverfahren

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andydomingo
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Registriert: 01.12.2010, 21:41

Fragen zum Verlassenschaftsverfahren

Beitrag von andydomingo » 01.12.2010, 21:47

Ein Onkel von mir (österreichischer Staatsangehöriger) ist in Deutschland, seinem letzten Wohnsitz, verstorben. Eine Bank hat uns mitgeteilt, dass es in AT noch ein Guthaben gibt, aber die Durchführung eines Verlassenschaftsverfahrens erforderlich sei. Ich habe recherchiert und festgestellt, dass hierfür das Bezirksgericht Innere Stadt Wien zuständig ist (§ 106 Jurisdiktionsnormen).

Da ich als dt. Jurist zwar österreichische Kommentare und Gesetze lesen kann, aber die Praxis nicht kenne, wäre ich für folgenden Auskünfte dankbar:

Gibt es Formularbücher, mit denen man die Anträge auf Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens (zumindest in einfachen Fällen) selbst und ohne anwaltliche Hilfe stellen kann?

Wie lange dauert durchschnittlich in einfachen Fällen ein Verlassenschaftsverfahren bis zur Einantwortung?

Gibt es eine Art Justizkostenordnung, wo man die Kosten ggf. im Voraus erfahren kann?

Würde mich über Antworten sehr freuen.
Danke und Gruß
Andy



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 11.12.2010, 09:00

www.justiz.gv.at - hier finden Sie häufig gebrauchte gerichtliche Antragsformulare zum Downloaden z.B. als pdf. Formulare gibt es auf alle Fälle auch in Österreich in Hülle und Fülle.

Gerichtsgebühren sind im GGG (Gerichtsgebührengesetz) geregelt. Die Gebühren hängen natürlich immer vom Streitwert ab bzw. gibt es immer eine Mindest- bzw. Höchstgebühr, die sicher nie zu niedrig ausfallen. In erster Instanz kann man in Ö-Reich jederzeit unvertreten auftauchen.

Eine erste Tagsatzung wird in Ö-Reich, wenn die Gericht nicht gerade zu überlastet sind, bereits wenige Wochen nach Klags- bzw. Antragseinbringung anberaumt.

Hank 8) 8) 8) [/i]

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