Interaktion zwischen Völker- und Landesrecht
Interaktion zwischen Völker- und Landesrecht
Besteht für eine(n) in Österreich ansässige(n) Angehörige(n) einer nationalen Minderheit die Möglichkeit, die (behauptete) Verletzung einer völkerrechtlichen Pflicht zur Anbringung zweisprachiger topographischer Bezeichnungen („Ortstafeln“) vor einer internationalen Instanz geltend zu machen?
Wie der Name Völkerrecht schon andeutet verhandeln hier ganze Völker Rechte und Pflichten auf internationaler Ebene (z.B. UNO, Alpenkonvention) vor diversen Gerichten (EuGH für Menschenrechte).
Was Österreich betrifft sind derlei Verträge in der Bundesverfassung verankert und bis zum Obersten Gerichtshof bzw. Verfassungsgerichtshof einklagbar.
Wie schwierig die Angelegenheit ist, zeigt das Beispiel Kärnten oder auch Südtirol.
Was Österreich betrifft sind derlei Verträge in der Bundesverfassung verankert und bis zum Obersten Gerichtshof bzw. Verfassungsgerichtshof einklagbar.
Wie schwierig die Angelegenheit ist, zeigt das Beispiel Kärnten oder auch Südtirol.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste