Recht auf Wohneigentum unserer Tochter

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Patrick MOessmer
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Recht auf Wohneigentum unserer Tochter

Beitrag von Patrick MOessmer » 11.11.2010, 09:07

Hallo!

Ich und meine Freundin sind nun seit 10 Jahren ein Paar.
Wir haben eine 6 Jährige Tochter.

Wir leben zusammen in einer Eigentumswohnung wo meine Freundin im Grundbuch steht. Rückzahlung bestreiten wir seit 10 Jahren gemeinsam 50% / 50%.

Nun ist unsere Frage ob ich Rechtlich einen Anspruch auf die Wohnung habe sollte meiner Freundin was passieren?

Wir wollen natürlich dass unsere Tochter diese Wohnung nach unserem (oder meiner Freundin`s) Ableben, vererbt wird.

Aber was wir nicht wollen ist das Sie mit 18 Jahren anspruch darauf hat sondern erst mit 25 oder 26 Jahren.

Was muss man machen wenn wir das Schriftlich niederschreiben wollen. Mit welchen Leuten müssen wir uns zusammen setzten um so ein Schriftstück zu verfassen?

Vielen Dank für Ihre Antworten

mfg

P- Mössmer



MG
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Beitrag von MG » 11.11.2010, 11:07

Sie haben kein gesetzliches Erbrecht, wohl aber Ihre Tochter.

Sie könnten daher nur im Wege einer letztwilligen Verfügung bedacht werden.

Ihre LGF kann natürlich ein Testament zu Gunsten der Tochter machen, dann wird die Tochter aber unabhängig von ihrem Alter Eigentümerin der Wohnung. Sie könnte dann aber auch Sie vom weiteren Gebrauch der Wohnung ausschließen. Daher müsste man das wieder mit Wohnrecht usw. absichern.

Als mM aber sehr gute Alternative würde sich anbieten, dass Ihnen Ihre LGF jetzt die "halbe Wohnung" schenkt, da Sie ja auch beide die Wohnung bezahlen.

Sie wären dann Wohnungseigentümerpartner, was ua den Vorteil hat, dass keiner von Ihnen alleine über die Wohnung verfügen kann, also verkaufen, belsten etc.

Im Todesfall - wenn es keine anderslautende letztwillige Verfügung gibt- kommt es zur sogen. Anwachsung, d.h. die Wohnung verbleibt dann zur Gänze dem überlebenden Wohnungseigentümer-Partner.

Eine damit verbundene Ausgleichszahlung an Erben kann sogar ausgeschlossen werden.

Sie können dann auch verfügen, dass die Tochter die 1/2 Wohnung erben soll, dann wäre diese dann mit dem Überlebenden Wohnungseigentümerpartner und könnte auch nicht alleine über die Wohnung verfügen.

Da es ja - zur Zeit - keine Schenkungssteuer gibt, muss nur Grunderwerbsteuer bezahlt werden und zwar in Ihrem Fall 3,5% vom dreifachen halben Einheitswert.Den Einheitswert müsste man abfragen (z.B. Anwälte, die Zugang zum FinanzOnline haben, können das erledigen ). Angenommen es wären € 10.000,-- für die Wohnung, dann wäre die GrEST ( 10.000,-- * 3/2/100*3,5 = ) € 525,--.

Ich stehe gerne für eine kostenlose telefonische Erstauskunft zur Verfügung. Tel. Nummer finden sie auf der Homepage.

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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