hallo,
vielleicht könnte mir hier im forum jemand mal kurz seine meinung zu folgendem thema sagen:
Ich habe im moment streitigkeiten mit einer Baufirma welcher ich eine nächste Zahlung schriftlich (mit unterschrift) zugesagt habe.
1 tag später habe ich bemerkt das am objekt mängel bestehen und dass die ausführung vom plan abweicht so dass im moment nicht lt. Plan weitergearbeitet werden kann.
ich habe die rechnung noch vor der fälligkeit per fax eingesprochen und die baufirma mündlich und schriftlich auf die Mängel sowie auf die behebungsforderung hingewiesen - die folge war Baustopp da ich die rechnung nicht bezahlt habe.
ich habe nun die firma aufgefordert die mängel (diese sind auch durch SV bestätigt) zu beheben - diese wiederum beruft sich auf meine zugesagte Zahlung.
muss ich diese Rechnung nun bezahlen um eine mängelbehebung zu bekommen?
Rücktritt von Rechnung...
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- Beiträge: 4
- Registriert: 26.10.2010, 10:52
Was soll "Rücktritt von Rechnung" sein?
Wenn Mängel da sind, dürfen Sie die Zahlung zugehöriger Rechnungen aussetzen oder auch kürzen. Ihre erste Zahlungszusage ist dabei irrelevant, wenn der Mangel erst später auftritt, und hier wohl auch noch durch einen SV bestätigt wurde.
Nichtzahlung oder Kürzung muss aber im Verhältnis zum Mangel stehen. Also bei Mangel in Höhe von ca. 500 Euro ist es unbillig, wenn Sie eine Rechnung von 10.000 € nicht zahlen oder in dieser Höhe kürzen.
Gruß
Wenn Mängel da sind, dürfen Sie die Zahlung zugehöriger Rechnungen aussetzen oder auch kürzen. Ihre erste Zahlungszusage ist dabei irrelevant, wenn der Mangel erst später auftritt, und hier wohl auch noch durch einen SV bestätigt wurde.
Nichtzahlung oder Kürzung muss aber im Verhältnis zum Mangel stehen. Also bei Mangel in Höhe von ca. 500 Euro ist es unbillig, wenn Sie eine Rechnung von 10.000 € nicht zahlen oder in dieser Höhe kürzen.
Gruß
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