Hallo,
ich hab da ein paar Frage zum Thema Videoüberwachung Stacheldraht.
In einer Siedlung werden regelmäßig Autos mutwillig beschädigt (zerkratzt, Reifen aufgestochen).
Darf man hier einfach eine Videoüberwachung aufstellen um zu schauen wer dahinter steckt? Müssen die Mitbewohner darüber informiert werden? Wie sieht es mit dem Beweis vor Gericht aus?
Stacheldraht:
Ist Stacheldraht für die private Nutzung in Österreich erlaubt?
Lt. recherche darf man Stacheldraht verwenden, wenn er in einer gewissen Höhe angebracht ist damit sich niemand verletzen kann. Wobei dies nur notwendig ist, wenn sich der Zaun an einer öffentlichen Straße/Gehsteig befindet.
Wenn es eine Nachbarsiedlung ist, sollte dies nicht notwendig sein oder?
Videoüberwachung und Stacheldraht
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Sachbeschädigung wie in diesem Fall ist ein Strafdelikt, das vorerst mit einer Anzeige gegen Unbekannte beantwortet werden muss.
Videoüberwachung ist stets auch eine Frage von Persönlichkeitsrechten, die müssen gewahrt bleiben, weil das absolut geschützte Rechte sind, z.B. Recht auf das eigene Bildnis. Niemand braucht sich ungerechtfertigt filmen und fotografieren lassen in der Öffentlichkeit.
Auf Privatgrund ist im Rahmen der Privatautonomie auch Videokontrolle möglich und überall wo es möglich ist gibt es ja heutzutage auch Videoüberwachung, aber auf Privatgrund haben Sie ja noch viele andere Sicherungsmöglichkeiten (Absperrungen etc.).
Ein Stacheldraht im öffentlichen Raum übersteigt mit Sicherheit das Selbsthilferecht und würde wahrscheinlich auch eine Gemeingefährdung darstellen, weil sich da ja nicht nur die Täter verletzten könnten. Schadenersatzprozesse wären vorprogrammiert.
Im Rahmen der Beweiswürdigung durch den Richter bzw. Staatsanwalt kommt selbstverständlich auch eine Videoaufzeichnung in Frage.
Der Hauptbeweis im beschriebenen Fall wird aber wohl die Festnahme und ein umfassendes Geständnis der Täter sein...
Herzlichst Hank Hinterseer
Videoüberwachung ist stets auch eine Frage von Persönlichkeitsrechten, die müssen gewahrt bleiben, weil das absolut geschützte Rechte sind, z.B. Recht auf das eigene Bildnis. Niemand braucht sich ungerechtfertigt filmen und fotografieren lassen in der Öffentlichkeit.
Auf Privatgrund ist im Rahmen der Privatautonomie auch Videokontrolle möglich und überall wo es möglich ist gibt es ja heutzutage auch Videoüberwachung, aber auf Privatgrund haben Sie ja noch viele andere Sicherungsmöglichkeiten (Absperrungen etc.).
Ein Stacheldraht im öffentlichen Raum übersteigt mit Sicherheit das Selbsthilferecht und würde wahrscheinlich auch eine Gemeingefährdung darstellen, weil sich da ja nicht nur die Täter verletzten könnten. Schadenersatzprozesse wären vorprogrammiert.
Im Rahmen der Beweiswürdigung durch den Richter bzw. Staatsanwalt kommt selbstverständlich auch eine Videoaufzeichnung in Frage.
Der Hauptbeweis im beschriebenen Fall wird aber wohl die Festnahme und ein umfassendes Geständnis der Täter sein...
Herzlichst Hank Hinterseer

Hallo,
danke für deine Antwort!
Ich habe mir nun mal das Gesetz rausgesucht, auf welches ich bezüglich des Stacheldrahts gesetzt hätte:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... acheldraht
Dieser Paragraph würde es meines erachtens erlauben, den Stacheldraht aufzustellen unter den erwähnten Voraussetzungen.
Zur Videoüberwachung, auf meinem privaten Grund, dürfte ich diese also aufstellen, auch wenn es sich um eine Siedlung handelt, die den privaten Bereich gemeinsam nutzt?
Absperrungen sind leider nicht möglich, zudem der Täter innerhalb der Siedlung vermutet wird.
Grüße
Synonym
danke für deine Antwort!
Ich habe mir nun mal das Gesetz rausgesucht, auf welches ich bezüglich des Stacheldrahts gesetzt hätte:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... acheldraht
Dieser Paragraph würde es meines erachtens erlauben, den Stacheldraht aufzustellen unter den erwähnten Voraussetzungen.
Zur Videoüberwachung, auf meinem privaten Grund, dürfte ich diese also aufstellen, auch wenn es sich um eine Siedlung handelt, die den privaten Bereich gemeinsam nutzt?
Absperrungen sind leider nicht möglich, zudem der Täter innerhalb der Siedlung vermutet wird.
Grüße
Synonym
Ferndiagnose kann man sowieso keine stellen - es kommt immer auf den konkreten Ort, die handelnden Personen und die objektive Situation an, welche Maßnahmen ergriffen werden können und dürfen.
In Italien z.B. wo bekanntlich genug Kriminalität herrscht, haben sich die Bürger in den polizeiarmen Dörfern zu so genannten "ronde", Zivil-Streifen also zusammengeschlossen.
Nachts drehen die mit ihren Hunden im jeweiligen Viertel ihre Kontrollrunden.
Rechtlich durchaus umstritten, weil auch dort das Gewaltmonopol beim Staat liegt, aber der Erfolg spricht scheinbar für sich...
In Italien z.B. wo bekanntlich genug Kriminalität herrscht, haben sich die Bürger in den polizeiarmen Dörfern zu so genannten "ronde", Zivil-Streifen also zusammengeschlossen.
Nachts drehen die mit ihren Hunden im jeweiligen Viertel ihre Kontrollrunden.
Rechtlich durchaus umstritten, weil auch dort das Gewaltmonopol beim Staat liegt, aber der Erfolg spricht scheinbar für sich...

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