Forderung eines Geldbetrages

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Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 13:18

Hallo!



Wer kann mir helfen.



Ich hab mich im letzten Jahr von meiner damaligen Freundin getrennt.



Ich habe ihr geld Geschuldet (was wir auch schriftlich hatten). Sie hatte mir im letzten Jahr mein Auto abgekauft woraufhin ich den geschuldeten Betrag vom Auto abgezogen habe, und sie auch damit einverstanden war.



Natürlich war ich so blöd und hab mir nix schriftlich geben lassen. Tja.



Als ich mir mein neues Auto gekauft habe, hat sie sich die letzten Betrag abgehoben und ich weiß nicht ob nicht ich unterschrieben habe. Jetzt sagt Sie das ich ihr diesen Betrag schulde, was völliger schwachsinn ist.



Sie ist jetzt zum Anwalt gegangen und ich hab so eine nette aufforderung bekommen wo ich das Geld binnen 8 Tagen überweisen soll.



Was soll ich tun. Ich bin im recht und kann nix beweisen. Ich meine, da könnte jeder kommen und Geld von mir verlangen.



Danke im Voraus.



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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 14:45

Etwas kompliziert...



1. Frage: Wenn Sie das Auto abgekauft hat, dann gibt`s doch einen Kaufvertrag, oder? Sonst ist es eh noch Deines...



Das mit dem Abheben und der Unterschrift, verstehe ich auch nicht ganz....Wie funktioniert das? Welcher Betrag ist gemeint?






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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 14:58

Zusatz: Wie sah der schriftliche Vertrag (natürlich ohne Namen und Summe) aus?






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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 15:24

Im Kaufvertrag wurde kein Betrag eingesetzt da er nur für die Versicherung benötigt wurde. Ich weiß, nächster Fehler.



Wie gesagt, ich kann mich nicht mehr erinnern ob ich den KassaBeleg unterschrieben habe oder nicht. D.h. sie hat das Geld von Ihrem Konto abgehoben und mir direkt in der Bank gegeben. Insgesamt handelt es sich um ca. 2000 EUR. Mein Auto hatte einen Verkaufswert von ca. 10.000 EUR und um 9.000 EUR hab ich es verkauft. D.h wiederum das ich ihr das Auto um 7.000 EUR verkauft habe, da ich ja die 2.000 EUR abgezogen habe.



Und da ist das Problem.

Sie verlangt jetzt den teilbetrag von 2.000 EUR (den sie mir zuerst geschuldet hat) ein, mit der Begründung das ich ihr das Geld schulde. Ich weiß ja auch nicht was mit ihr abgeht.



Aber nun bekam ich das Schreiben von ihrem Anwalt.



Jetzt die Frage. Muß ich beweisen das ich das Geld nie geschuldet habe, oder muß sie Beweisen das ich das Geld noch immer Schulde. Bzw. welche Möglichkeiten habe ich, um zu Beweisen das ich die 2.000 EUR nicht schulde sondern das von ihr ja noch bekommen habe obwohl ich nichts schriftlich habe. Und sie hätte im schlechtesten Fall nur den Kassa-Beleg über die 2.000 EUR gegen mich, wenn ich ihn unterschrieben habe.



Und ganz ehrlich gesagt. Ich schulde ihr wirklich nichts. Nicht die 2.000 EUR noch sonst was. Sie hatte mir aus der Wohnung sogar Gegenstände mitgenommen die mir gehören ohne das ich etwas gesagt habe, und die Miete hab ich noch ca. halbes Jahr bezahlt obwohl ich nicht mehr drinnen gewohnt hatte. Das war, damit ich nichts bzw. nie mehr von ihr höre oder sehe, da wir nicht unbedingt im guten auseinander gegangen sind.



Und nochmal. Danke für eure Hilfe. Denn wer hat schon mal 2.000 EUR auf der Seite die er für nix und wieder nix raußchmeissen kann wo überhaupt nix gewesen ist.

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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 15:48

...dann habe ich leider noch eine Frage: Wenn Sie Geld von Ihrem Konto abhebt, warum sollst Du dann dafür unterschreiben? Damit meinst Du den Kassabeleg, oder?

Das könnte interessant sein! Wenn Du noch Informationen hast, schreibe bitte...alles könnte wichtig sein!





Wieviel hast Du Ihr am Anfang vor dem Verkauf geschuldet? 9000 Euro?






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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 15:59

Den Kassabeleg den man bekommt wenn man Bar auf der Sparkasse bekommt. Da weiß ich eben nicht ob ich, statt ihr, unterschrieben habe. Ich habe ihr zu damaliger Zeit 25.000 ATS geschuldet, dich ich eben beim Autokauf letzten Jahres entlich begleichen konnte. O.K. jetzt will sie eben 2.000 EUR.

Ich bin ja von einem Wert vom Auto von 10.000 EUR auf ein Auto mit einem Wert von 3.900 EUR umgestiegen und habe mir dann ein Zweirad um 3.500 EUR noch geleistet. Dann musste ich mein Giro mit dem Ersparten ausgleichen da ich schon zu viel überzogen hatte. Und ich glaube das mir meine Bank das auch bestättigen könnte wenn ich sie bitten würde. Ich hatte voriges Jahr Ausgaben die ich nicht Einnahm und deshalb war mir das sehr gelegen als sie mir mein Auto abgekauft hatte, da ich mir das Geld schon mehr als 1,5 Jahre ausgeliehen hatte. Tja, jetzt das. Und ich weiß nicht was, oder wofür sie mir das anhängen will. Aber ich sehe beim besten willen nicht wie sie es schaffen konnte, das der Rechtsanwalt mir diesen "Liebesbrief" schickte.



Danke für Dein Interesse, und Deine rasche Hilfe.

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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 16:35

Das kann von großer Bedeutung sein: Da es Ihr Konto ist, ist nur sie zeichnungsberechtigt, d.h. Sie hat unterschrieben. Du kannst ja nicht von Ihrem Konto Geld abheben, außer Du hast eine Vollmacht (was ich nicht glaube) und ungekehrt, sonst hätte die Bank die Probleme!



Du hast Ihr 25000 ATS geschuldet und warum bekommst 2000 Euro von Ihr? Irgendetwas checke ich noch nicht ganz!



Zusatzfrage: War es ein schriftlicher Leihvertrag (sprich: Rückzahlung ohne Zinsen, etc.)? Denn dann gäbe es eventuell eine Präklusivfrist!



Bitte noch einmal: Wer hat, wann, wem etwas geschuldet und wie wurde gezahlt! Chronologisch! Ich glaube Dir und sie hat sicher einen Fehler gemacht......


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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 17:06

Tja. Danke!

Also:

Vor ca. 3 Jahren hatte ich ein Erbe angetreten die mir Geldmäßig zu viel wurde. Deshalb hatte sie mir angeboten mit 25.000 ATS zu helfen. Schriftlich festgehalten. Wurde so geschrieben das ich ihr die 25.000,-- genau zurückgebe. Ohne Zinsen oder sonstigem. Falls wir uns trennen spät. 1 Jahr nach der Trennung.

Durch diverse Ausleihungen haben wir beschlossen die Summe auf 2.000,- EUR aufzustocken.



Jahr 2003!

Im März od. April letzten Jahres verkaufte sie ihr Auto und wollte ein Cabrio. Da sie nicht gefunden hatte was sie suchte sagte ich das sie mein Auto kaufen könnte, und ich 9.000 EUR dafür haben will. Marktwert lag damals bei ca. 10.000 EUR. O.k.



Da ich ihr ja noch immer die 2.000 EUR schuldete, und das seit jahren, sagte ich das sie mein Auto um insgesamt 7.000 EUR bekommen würde wenn wir die 2.000 EUR abziehen. Sie sagte zu und kaufte mir mein Auto ab. Inoffiziel also um 9.000 EUR und Offiziell.... tja, Kaufvertrag wurde nicht ausgefüllt.



Ich kaufte mir dann ein Motorrad. Kosten 3.500,-- EUR und zwei Wochen darauf ein Auto. Kosten 3.900,-- EUR. Insgesamt also 7.400,--EUR. Die 400,-- EUR Differenz hebte ich von meinem Konto ab. Sie hebte damals 5.000 EUR gleich ab und bezahlte zuerst mein Motorrad und als ich das Auto kaufte, hebte sie nochmal die angesprochenen 2.000 EUR ab, wo ich ja nicht mehr weiß ob ich den Kassabeleg unterschrieben hatte(ich war ja dabei). Ich zahlte mein Auto, und war somit bei ihr entlich schuldenfrei und hatte nun ein altes Auto und ein nicht mehr ganz neues Motorrad. Ich sagte ihr auch das sie den Privatvertrag zwischen uns vernichten soll.



Heute!

Schreiben von ihrem Anwalt mit folgendem Wortlaut:

"Meine Mandantin teilt mir mit, dass sie Ihnen einen Betrag von € 2.000 als Darlehen zum Ankauf eines PKW am 4.4.2003 gegeben hat.



Trotz mehrmaliger Aufforderung zur Zurückzahlung haben Sie bisher den Darlehensbetrag nicht an meine Mandantin zurückgezahlt, vielmehr haben Sie am Telefon eingewendet, meine Mandantin schulde Ihnen noch Beträge aus der Kaution hinsichtlich des ehemals gemeinsamen Mietverhältnisses."



Das mit der Kaution ist erst letzte Woche aufgetreten da sie mir dieses noch nicht überwiesen hatte, vielmehr von mir 235,--EUR wollte da sie mir 1 Monat zu viel überwiesen hatte. Also nicht die Tragödie.

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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 17:50

Da hat sie keine Chance! Für die rechtliche bzw. logische Begründung mußt Du mir noch etwas Zeit geben!



Von wo bist Du (Bundesland)?



Ich habe auch schon oft Geld abgehoben, deswegen, kann ich nicht meine Ex anrufen und sagen, gib`mir die Kohle!

Da sind eindeutig Widersprüche und Deine Schilderungen klingen plausibel...



Und nochmals: Warum kannst Du einen Bankbeleg unterschreiben für ein Geldenthebung von einem Konto, das nicht Dir gehört!



Stand: Aussage gegen Aussage!



Darum: Von wo bist Du?















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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 17:52

Aus Salzburg

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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 18:02

Wie weit von Steyrermühl (Abfahrt auf der A1)?



Aus welchem Grund soll sie Dir Geld (2000!!!! Euro) borgen?



Warum meldet sie sich erst jetzt (ein Jahr später)? Will sie noch etwas von Dir?



Dieses Mal kann es sogar von Vorteil für Dich sein, dass es nichts schriftliches gibt!



Theoretisch könntest Du ja auch noch die 9000 Euro für das Auto verlangen :-)



...das wäre auch Aussage gegen Aussage! Aber das bringt nichts...Du mußt es beweisen, also wieviel km von Gmunden bist Du entfernt?





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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 18:04

Bin aus dem Seengebiet. D.h. ich bin ungefähr 60 km von Gmunden entfernt.




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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 18:06

Wenn Du mit Ihr telefonierst, wie ist sie dann drauf?

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RE: Forderung eines Geldbetrages

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 18:12

Zur Info: Ein Telefonat kann alles aufklären!

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