Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine Frau besitzt eine Eigentumswohnung, die momentan vermietet ist. Wir haben nun ein Schreiben erhalten, daß ab Oktober die Reparatur-Rücklagen erhöht werden sollen. Momentan betragen die BK 225,- für eine 80m² Wohnung. Nun sollen die Rücklagen um weitere 120,- erhöht werden.
Der Hintergrund ist, daß eine Wärmeschutzfassade angebracht werden soll. (Zusätzlich Umsetzung der Nullungsverordnung und Sanierung der Balkone) Es sind ca. 200.000,- in der Rücklage vorhanden, doch dies reicht anscheinend zur Sanierung nicht aus.
Meine Frage ist: Können einfach mit Mehrheitsbeschluß die Rücklagen erhöht werden?
Rücklagenerhöhung Eigentumswohnung
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- Beiträge: 1
- Registriert: 10.09.2010, 09:50
Die Bildung einer angemessenen Rücklage ist eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung und daher Angelegenheit der Mehrheit (sprich: Hausverwaltung, die ja die Mehrheit vertritt).
Eine Änderung der Höhe wäre, wenn die jetztige RR nicht aufgrund eines Beschlusses festgesetzt worden wäre, nur durch einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss, welcher wiederum bekämpfbar wäre, abänderbar.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Eine Änderung der Höhe wäre, wenn die jetztige RR nicht aufgrund eines Beschlusses festgesetzt worden wäre, nur durch einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss, welcher wiederum bekämpfbar wäre, abänderbar.
mfG
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