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von Gaenserndorfer » 02.09.2010, 14:28
Nachdem was Sie hier schildern liegt der Defekt nicht an der Standheizung, da diese ja auch schon ausgetauscht wurde und immer noch nicht richtig funktioniert. Die Standheizung ist o.k. nur die Spannungsversorgung funktioniert nicht. Es handelt sich somit um einen Fehler an der Elektrik des Fahrzeuges, ergo, das Auto entspricht nicht dem vertraglich ausbedungenem Zustand.
Als Käufer steht ihnen ein zwei jähriges Gewährleistungsrecht gegen den Autohändler zur Verfügung, wobei der Fehler zur Zeit der vorbehaltslosen Übergabe an den Käufer (ihnen) vorhanden gewesen sein muss. Gem. den Bestimmungen des §924 ABGB wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorhanden war, wenn dieser binnen sechs Monaten nach Übergabe aufgetreten ist.
Waren sie das erste mal vor der sechs Monatsfrist in der Werkstätte, um die Gewährleistung geltend zu machen?; wenn ja, dann wird der Fehler bei Übergabe vermutet.
Sollte dies so sein, dann stehen Ihnen vorab nur die primären Gewährleistungsbehelfe zu Verfügung. Diese sind, Verbesserung und Austausch. Nur wenn diese nicht möglich sind, bzw. es mit erheblichen Umständen für einen der Vertragspartner verbunden ist, oder es Ihnen nicht zumutbar ist mit dem Verkäufer weiter zu machen ist eine Wandlung möglich, was heißt Auto zurück, Geld her.
Ich würde an Ihrer Stelle die primären Gewährleistungsbehelfe ausnutzen. Die Chance zur Verbesserung haben Sie der Werkstatt bereits gegeben. Da sich ein Fehler an der Elektrik des Wagens, der sich Gott sei Dank bis jetzt nur bei der Standheizung bemerkbar macht, auch bei anderen, weitaus gefährlicheren Situation, z.B. beim Betrieb des Fahrzeuges zeigen kann, würde ich die zweite Möglichkeit der primären Gewährleistungsbehelfe bestehen, nämlich dem Austausch des Fahrzeuges!
Wenn sie darauf bestehen muss der Händler entweder austauschen, oder wandeln.
LG
GC