Ich habe eine Frage zum Thema Ausländerrecht.
Ich bin Österreicherin, und mein Mann ist aus Bangladesch.
Wir sind verheiratet. Ich war 2 Monate in Deutschland als Zweitwohnsitz gemeldet - bevor wir geheiratet haben.
Wir haben jetzt auch ein Baby, welches einen Monat alt ist.
Nun habe ich eine Frage:
Welches Visum können wir für ihn beantragen?
Was ist der Unterschied zwischen einem Familienangehörigkeitsvisum und einer Aufenthaltskarte? Gibt es bei einem davon Nachteile oder Schwierigkeiten?
LG bengaltiger44
Frage zum Thema Ausländerrecht - Visum
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- Registriert: 29.08.2010, 08:36
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