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bergfrei
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von bergfrei » 05.08.2010, 19:16
Guten Abend,
ich hatte einem griech. Rechtsanwalt angeboten beim Obsiegen eines Prozesses 20% Erfolgshonorar zu bezahlen. Das hat funktioniert. ich hatte keinerlei Kosten.
Nun habe ich einen anderen griech. Anwalt beauftragt dto.
Nur er will ausser den 10% noch Gebühren die anfallen und die sind saftig. Zwischen 200 und 350 Euro und die will er für jede Kleinigkeit.
Ist das erlaubt, wer weiß wie das überhaupt funktioniert?
Ich sag schon mal danke.
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MG
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von MG » 07.08.2010, 17:52
...Vielleicht sollten Sie sich in Griechenland erkundigen...
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bergfrei
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von bergfrei » 07.08.2010, 18:16
MG hat geschrieben:...Vielleicht sollten Sie sich in Griechenland erkundigen...
Was glauben Sie was ich alles höre und weshalb ich zu Jusline ging.
dennoch Danke und liebe Grüße
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bergfrei
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Beitrag
von bergfrei » 11.08.2010, 10:50
Das war's ---- Danke, danke.
Liebe Grüße
Gerd
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