Schulden bei einer Schenkung?

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Mika
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Schulden bei einer Schenkung?

Beitrag von Mika » 23.06.2010, 12:31

Servus und guten Morgen!

Mein Pate hat mir angeboten mir ein Grundstück zu schencken und ich wollt mal hier nachfragen, ob bei einer Schenkung, im Falle dass das Grundstück durch Schulden belastet wäre, der Beschenckte ausschließlich die auf dem Grundstück lastenden Schulden übernehmen muss oder doch die gesamten Schulden zB eines Bankkredits (was dann hieße, dass in diesem Fall ich selbst aus meinem eigenen Vermögen die gesamten Schulden meines Paten zurückzahlen müsste).

Wär echt lieb wenn mir wer helfen kann,
man kann ja nie vorsichtig genug sein ;)



MG
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Beitrag von MG » 23.06.2010, 13:50

Wenn "Schulden" im Grundbuch eingetragen sind (also ein Pfandrecht = Hypothek), dann haftet der Grundeigentümer (nur) mit dieser Liegenschaft bis zur Höhe der eingetragenen Schuld.

Man wird daher nicht Kreditschuldner, aber wenn dieser nicht zahlt, kann der Berechtigte z.B. die Bank auf die Liegenschaft greifen, also diese versteigern lassen, um ihre Forderung hereinzubringen.

Mit Ihrem Vermögen haften Sie daher in diesem Fall nicht, wenn Sie nicht auch sonstige Erklärungen (Bürgschaft, Mithaftung o.ä.) abgeben.



mfG
RA Michael Gruner
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Mika
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Beitrag von Mika » 23.06.2010, 14:33

Vielen Dank erstmal Herr Gruner!

Um zu bestätigen ob ich es auch vollkommen richtig verstanden habe hätt ich noch eine Rückfrage: wenn der Wert einer Liegenschaft zB 250.000€ beträgt, der Kreditschuldner nicht zahlen will oder kann und die Bank die Liegenschaft daraufhin versteigern lässt- bei der Versteigerung aber der Verkaufspreis nur 150.000€ beträgt --> könnte die Bank dann von mir die restlichen, durch die Versteigerung nicht eingenommenen, 100.000€ verlangen? Oder muss sie sich dann mit den 150.000 statt 250.000€ zufriedengeben?

Danke nochmal!

MG
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Beitrag von MG » 29.06.2010, 10:03

Als reiner Grundstücks-Eigentümer mit Pfandrecht haften Sie NUR mit dem Grundstück. Wenn das also nicht genug bringt, dann sind Sie dieses zwar los, aber Sie müssen nichts zusätzlich mehr zahlen.

mfG
MG

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