Am besten beschreibe ich euch mein Anliegen indem ich den Fall beschreibe:
Es gibt ein Testament in welchem es 2 Erbberechtigte gibt. A erbt 75% der B 25%. Es gibt niemanden mit Pflichtanteil, jedoch nach gesetzlicher Erbfolge 2 erben zu je einem 1/3 und 2 erben zu je einem 1/6. A möchte nun nur 50% des Erbes antreten und somit auf 25% zu guntsten seiner Kinder verzichten.
Nun zu meine 2. Fragen: Ist das möglich, dass der Erbberechtigte
1. nur einen Teil des Erbes antritt
2. den Begünstigten des Verzichts bestimmt (in dem Fall seine Kinder) oder tritt dann für die 25% die gesetzliche Erbfolge in Kraft?
Danke euch vorab!
Lg, spdaniela
Erbrecht - Erbverzicht
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