Erbrecht Vorausvermächtnis

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zeph
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Registriert: 23.04.2010, 19:39

Erbrecht Vorausvermächtnis

Beitrag von zeph » 23.04.2010, 20:01

Hallo,

folgendes Problem:

Mann stirbt, hinterlässt Ehefrau, mind. Tochter und erwachsenen Sohn aus erster Ehe u zwei Wohnungen, die beide zu 100% in seinem Besitz waren.
Offizielle Schätzung hat ergeben: Wohnung A in der die Ehefrau mit Tochter wohnt hat einen Wert von 200.000€
Wohnung B in der der erwachsene Sohn wohnt hat auch einen Wert von 200.000€
Jetzt hat der Gutachter auch das Vorausvermächtnis/Wohnrecht der Witwe mit 70.000€ geschätzt.

Laut Erbrecht würde die Witwe ein Drittel von 400.000€ erben = 133.000, ebenso jedes der beiden Kinder,

jetzt behauptet ihr Anwalt felsenfest, ihr Vorausvermächtnis/Wohnrecht müsse von der Wohnung A abgezogen werden:
200.000€ - 70.000€ = 130.000€

Also sei laut diesem Anwalt die Rechnung: Wohnung A 130.000€ + Wohnung B 200.000€ = 330.000€, bedeutet also jeder erbt jeweils 110.000€

Somit soll der erwachsene Sohn für die Wohnung B 90.000€ auszahlen.
Aber eigentlich erbt er ja ein Drittel von 400.000€= 133.333€ und müsste nur 66.667€ auszahlen.
Der Anwalt der Witwe verlangt aber 90.000.

Gibt es dafür Präzedenzfälle?
Wie ist die genaue Rechtslage?



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