ich studiere in Wien und ich habe ein Visum mit zweck studium nach §7 Abs.4z1.ich möchte eine Niederlassungsbewilligung beantragen, weil ich seit einem Jahr geringfügig erwerbstätig bin und ein Arbeitserlaubnis besitze.Ist das möglich ?
zweckänderung
RE: zweckänderung
> ich studiere in Wien und ich habe ein Visum mit zweck studium nach §7 Abs.4z1.ich möchte eine Niederlassungsbewilligung beantragen, weil ich seit einem Jahr geringfügig erwerbstätig bin und ein Arbeitserlaubnis besitze.Ist das möglich ?
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Es sollte grundsätzlich möglich sein. Nach dem Fremdengesetz ist es zulässig, dass nachträglich ein Niederlassungsentschluss - bei laufendem Aufenthalt aus einem anderen Grund, zB Studium, gefällt wird. Es müssen dann allerdings auch die Voraussetzungen für diese Niederlassungsbewilligung erfüllt sein. (zB Quotenpflicht uäm.)
Siehe:
Broschüre über die rechtliche Stellung von Ausländern in Österreich
www.migrant.at/rechtliche-stellung-2003.doc
mfg, akita
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Es sollte grundsätzlich möglich sein. Nach dem Fremdengesetz ist es zulässig, dass nachträglich ein Niederlassungsentschluss - bei laufendem Aufenthalt aus einem anderen Grund, zB Studium, gefällt wird. Es müssen dann allerdings auch die Voraussetzungen für diese Niederlassungsbewilligung erfüllt sein. (zB Quotenpflicht uäm.)
Siehe:
Broschüre über die rechtliche Stellung von Ausländern in Österreich
www.migrant.at/rechtliche-stellung-2003.doc
mfg, akita
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