Liebes Forum, ich bräuchte Unterstützung bei der Lösung dieses Falls:
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Am 13.06.2007 wurde ein Wartungsvertrag abgeschlossen und wurde durch die Unterschrift der Parteien "Kunde" und "Wartungsfirma AG" rechtswirksam. Demgemäß soll die Wartung ein mal jährlich durchgeführt werden. Der Vertrag kann von jeder Partei, unter Einhaltung der Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Der Kunde verzichtet darauf, innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss der Vereinbarung, eine Kündigung auszusprechen.
Der Vertrag enthält u.a. folgende Klauseln:
"Die Wartungsarbeiten werden im Einvernehmen zwischen dem Kunden und der Wartungsfirma AG zu vereinbarendem Termin durchgeführt, unter Berücksichtigung der von der Wartungsfirma AG angebotenen möglichen Termine und Zeitspannen."
"Die aus dem Vertrag resultierenden Zahlungen sind bei Durchführung der Arbeiten sofort bar oder mittels Einzugsermächtigung zu leisten."
Die erste Wartung wurde am 13.06.2007, die zweite am 18.11.2008 durchgeführt.
Im Jahr 2009 versuchte die Wartungsfirma AG vergeblich den Kunden telefonisch und auf dem Postweg zu erreichen, um einen Wartungstermin zu vereinbaren. Mit 21.01.2010 stellt die Wartungsfirma dem Kunden den im Wartungsvertrag vereinbarten Pauschalbetrag für die Wartung der Anlage in Rechnung, mit dem Hinweis, dass die Fälligkeit der Wartungsvereinbarung überschritten wurde. Im Vertrag findet der Kunde keinen Hinweis auf etwaige Fälligkeiten, mit Ausnahme jener Bestimmung, dass die Wartung einmal jährlich zu erfolgen hat.
Wie ist die Rechtslage nach geltendem österreichischen Recht?
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Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
Wartungsvertrag
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