Ist es üblich, dass die Geschworenen vor versammelter Belegschaft (Verteidiger, Staatsanwalt, Zuhörer, etc.) vereidigt bzw. angelobt werden? Wo bleibt denn da die Anonymität gegenüber den Parteien über die ich als Geschworene(r) zu richten habe?
Verzeihung ... stimmt ... Adressen und Telefonnummern werden nicht verteilt ... sorry ... musste sein

Der/die Richter(in) muss doch damit rechnen, dass der Urteilsspruch der Geschworenen, zumindest zum Teil, durch eine mögliche Angst vor Repressalien beeinflusst wird. Zumal es bei Geschworenen ja auch um die eher "härteren" Fälle geht (10 Jahre aufwärts).
Ist da irgendetwas schief gelaufen oder ist das Usus?