Rauchfangkehrerausstieg versperrbar?

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Alice Chromy
Beiträge: 2
Registriert: 12.11.2009, 16:54

Rauchfangkehrerausstieg versperrbar?

Beitrag von Alice Chromy » 12.11.2009, 17:10

hab da mal ne frage! wohne im letzten stock mit einem balkon. im stiegenhaus befindet sich ein rauchfangkehrerausstieg auf meinen balkon. meine frage, darf ich diesen rauchfangkehrerausstieg versperren, wenn der zuständige rauchfangkehrer einen schlüssel bekommt? meine sorge ist, dass einbrecher einfach über diese lucke auf meinen balkon steigen können und somit zugang über die balkontüre in die wohnung haben. desweiteren kann jede x-beliebige person in das stiegenhaus und dann auch auf meinen balkon.

mfg



Real Immobilien Treuhand KG
Beiträge: 1
Registriert: 29.01.2009, 23:31

yes you can

Beitrag von Real Immobilien Treuhand KG » 13.11.2009, 10:40

Frei nach Georg Jelinek: Es besteht die normative Kraft des Faktischen. Ich empfehle einfach das Ding zu versperren und dem Rauchfangkehrer einen Schlüssel zu geben. Die Übernahme vom RK würde ich mir allerdings quittieren lassen. Es gibt eine Reihe von Dachböden die versperrt sind und ein entsprechender Schlüssel beim RK deponiert ist.

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