Guten Morgen!
Ich beschäftige mich jetzt schon länger mit dem Thema "Freiberufler" - ich hoffe, dass ist auch die richtige Bezeichnung für jemanden der z.B.: für jemanden kurzfristig eine Homepage programmiert und sich dann wieder einen neuen Kunden sucht.
Nun ein paar Fragen, auf die ich noch keine eindeutigen Antworten gefunden habe:
- Welche Gesetze sind für einen Freiberufler wichtig?
- Freiberufler/Private stellen Honorarnoten aus, wo steht geschrieben wie diese im Detail aussehen soll?
- Benötigt ein Freiberufler eine UID, wenn er Auslandsaufträge (innerhalb und außerhalb der EU) erledigt?
- Welche Abgaben sind zu leisten bei einem Jahreseinkommen < 10.000 € ?
Eine kleine Nebenfrage:
Für was steht die Abkürzung/Einheit "S" in diesem Gesetzestext:
https://www.jusline.at/3._Abgabebefreiu ... kAbgG.html ?
Danke für jede Antwort.
MfG
Anton
Freiberufler - Abgaben, Pflichten, Rechte, Gesetze
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 25.08.2009, 20:31
-
- Beiträge: 224
- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Hallo Anton!
So wie du das beschreibst, willst du außerhalb eines Dienstverhältnisses über Werkvertrag Homepages programmieren. Dies ist eine stelbständige Tätigkeit, und selbständige Tätigkeiten sind von der Gewerbeordnung umfasst. Das heißt, du brauchst auf jeden Fall einen Gewerbeschein für das freie Gewerbe "Dienstleistungen in der EDV". - Den sogenannten Freiberufler gibt es nicht, bzw. meist meint man damit jene selbständigen Tätigkeiten, die ausdrücklich von der Gewerbeordnung ausgenommen sind, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Zivilingenieure usw.
In welchem Umfang du deine Tätigkeit ausübst spielt für den Gewerbeschein keine Rolle. Das ist wie mit einem Führerschein, den du auch brauchst, wenn du nur sehr wenig fährst. Sehr wohl spielt der Gewinn den du erwirtschaftest aber eine Rolle für Sozialversicherung und Einkommensteuer.
Informationen bekommst du unter www.wko.at bzw. www.gruenderservice.at oder du gehst am einfachste einmal zu einer Beratung in die Wirtschaftskammer (Gründerservice bzw. Bezirksstelle).
LG, Andreas
So wie du das beschreibst, willst du außerhalb eines Dienstverhältnisses über Werkvertrag Homepages programmieren. Dies ist eine stelbständige Tätigkeit, und selbständige Tätigkeiten sind von der Gewerbeordnung umfasst. Das heißt, du brauchst auf jeden Fall einen Gewerbeschein für das freie Gewerbe "Dienstleistungen in der EDV". - Den sogenannten Freiberufler gibt es nicht, bzw. meist meint man damit jene selbständigen Tätigkeiten, die ausdrücklich von der Gewerbeordnung ausgenommen sind, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Zivilingenieure usw.
In welchem Umfang du deine Tätigkeit ausübst spielt für den Gewerbeschein keine Rolle. Das ist wie mit einem Führerschein, den du auch brauchst, wenn du nur sehr wenig fährst. Sehr wohl spielt der Gewinn den du erwirtschaftest aber eine Rolle für Sozialversicherung und Einkommensteuer.
Informationen bekommst du unter www.wko.at bzw. www.gruenderservice.at oder du gehst am einfachste einmal zu einer Beratung in die Wirtschaftskammer (Gründerservice bzw. Bezirksstelle).
LG, Andreas
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 25.08.2009, 20:31
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 42 Gäste