Abstellplatz

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Bosschen
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Abstellplatz

Beitrag von Bosschen » 13.08.2009, 17:42

Hallo ich bin neu hier und habe ein problem mit meinen nachbaren....

Ich bin 23 und wohne in einen reihenfamilienhaus auf dem lande und meine nachbaren sind die hölle....

sie regen sich immer auf... früher war es der lärm wenn mal gebort oder gearbeitet wurde (unterm tage) dan war es mein hund der immer bellen würde und besonders in der nacht nicht aufhören würde.... nun zu meinem problem,:

einer von der gemeinde war hier und mein auto soll nun weg.... aus platz gründen habe ich es neben dem haus beim waldweg stehen und das schon seit sicher 5 jahren und noch nie hat wer etwas dagegen gesagt.... nun sollen aber beschwerten eingegangen sein naja...

habe von einem gesetz gehört, dass man nach 3 jahren dagegen nichts mehr machen kann da es schon zur gewonheit gehört gibt es sowas würklich? darf ich es weiter sethen lassen? der grund gehört einer Privatperson



MG
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Beitrag von MG » 14.08.2009, 13:55

Was sagt der Eigentümer des Grudstückes, auf dem Ihr Auto steht?`

MfG
RA Michael Gruner

Bosschen
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Beitrag von Bosschen » 14.08.2009, 21:18

mit dem hatte ich noch nie Kontakt weil es noch nie probleme gab....
an dem platz parken schon immer leute die in den walt wollen oder zu besuch bei uns oder den nachbaren sind weil es die einzige möglichkeit ist und platz für 7 oder 8 Autos bietet...

wie schaut es mit dem gewohnheitsgesetz aus?

was brauch ich dafür? habe echt keinen bock, mir einen roller kaufen zu müssen nur um zu meinen auto zu kommen das vielleicht noch 2 oder 3 Kilometer entfernt ist.

danke für die schnelle Antwort

MG
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Beitrag von MG » 14.08.2009, 22:36

Also Gewohnheitsrecht etc. in dem Sinne gibts nicht (Ersitzung wäre 30 Jahre usw.). Aber wenn der Eigentümer des Grundstückes Sie dort parken lässt, was stört dann diee Gemeinde? Behindern Sie den Zugang zum Waldweg?

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