Hallo nochmals,
eine Frage habe ich noch.
Wir verkaufen in Kürze unsere Eigentumswohnung. Käufer ist gefunden, ein Anbot wurde gemacht.
Jetzt fehlt nur noch der Kaufvertrag.
Worauf sollte man als Verkäufer beim Kaufvertrag achten?
Uns ist wichtig, dass der Kaufpreis für die Wohnung an die Bank geht (Tilgung der Finanzierung), der Kaufpreis für das mitverkaufte Inventar aber auf unser Privatkonto.
Da die Wohnung gefördert ist, die Käufer aber keinen Anspruch auf Förderung haben, ist uns wichtig, dass im Vertrag vermerkt wird, dass die Käufer sich verpflichten, die Förderung auszubezahlen. Wie sollte man das formulieren?
Außerdem ist uns noch wichtig, dass wir für Mängel an der Wohnung nicht haftbar gemacht werden können. Die Wohnung wurde mehrmals besichtigt - "wie gesehen, so gekauft".
Welche Kosten entstehen uns als Verkäufer, wenn vereinbart wurde, dass die Kaufnebenkosten von den Käufern bezahlt werden?
Stichwort: Lastenfreistellung - wie hoch sind die Kosten üblicherweise dafür, wenn die Abwicklung des Kaufes von einem Notar gemacht wird? Müssen wir noch mit anderen Kosten rechnen?
Ist es korrekt, dass man für verkauftes Inventar folgende Preisberechnung anwenden kann:
Neupreis lt. Rechnung abzüglich 10% pro Jahr für Abnützung?
Sollten die Käufer nachträglich der Meinung sein, sie haben zuviel gezahlt, können sie den Kaufpreis zurückfordern?
Es geht hier nicht um eine Ablöse, sondern um den Verkaufspreis von Küche, Einbauschränken, Alarmanlage, nachträglich montierte Außenjalousien usw.
Wie ist der Ablauf üblicherweise, wenn die Wohnung finanziert wurde?
Wird zuerst bezahlt, dann die Wohnung übergeben? Oder umgekehrt? Oder kann man das frei vereinbaren? Was wollen die Banken hier in der Regel?
Wir möchten vermeiden, dass es zu Verzögerungen bei der Zahlung kommt.
Wann erfolgt üblicherweise die Eintragung der neuen Besitzer ins Grundbuch?
Der Vertrag wird von den Käufern durch einen von ihnen beauftragten Notar erstellt - gibt es etwaige "Fallen" auf die man achten sollte?
Danke im Voraus!
Fam. Eyrich
Was sollte im Kaufvertrag (nicht) stehen?
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- Beiträge: 6
- Registriert: 14.06.2009, 10:03
Viele Fragen...
falls Sie in Wien/Umgebung sind wäre das vielleicht etwas für Sie:
http://www.vertragsbegleiter.at/immobil ... aeufer.php
MfG
RA Michael Gruner
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