Benachrichtigung der Staatsanwalt Wien

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
superstar
Beiträge: 5
Registriert: 26.05.2009, 19:10

Benachrichtigung der Staatsanwalt Wien

Beitrag von superstar » 09.07.2009, 21:11

Liebe LeserInnen,

ein bekannter von mir hat einen Brief von der Staatsanwalt erhalten wo es einmal ein Verfahren gab / doch nicht? das weiß ich nicht so genau, denn er ist auch nicht so ganz in der Lage sein Leben zu organisieren, aber was heißt das:

Staatsanwaltschaft Wien

Benachrichtigung der/des Beschuldigten von der Einstellung des Verfahrens

geht um die xxxxxxx datenservice - das war soweit ich das verstanden habe eine "scheinfirma" heisst das so?? - wo er im traum vom schnellen reichtum ins offene messer gelaufen ist.

§§146 StGB, 147 StGB, 148 (12) StGB
§192 Abs. 1 Z 2 StPO
§190 Z 2 StPO


Bei der ganzen Geschichte geht es auch noch um einen imensen Schuldenberg, den die netten Herren, die diese Firma meinem bekannten übergeben haben, verursacht haben. Davon hat er aber erst bei den polizeilichen Ermittlungen erfahren. Ist es möglich diesen Schuldenberg wieder an die Verursacher zurück " zu geben"?


Vielen Dank für Infos und Hilfe.

mfg K



MG
Beiträge: 1555
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 10.07.2009, 13:35

Gegen Ihren Bekannten war eine Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachtes des schweren Betruges, anhängig, dieses Verfahren wurde jetzt eingestellt, ist also zu Ende, es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung gegen ihn.

MfG
RA Michael Gruner

superstar
Beiträge: 5
Registriert: 26.05.2009, 19:10

Beitrag von superstar » 10.07.2009, 21:49

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Wo kann ich mich über diese Paragraphen genauer informieren?

denn das mit dem schweren Betrug höre ich jetzt erstmalig. So wie dieser bekannte das erzählt hat, klang dass nach nur einer sehr kleinen "firma" wo vor allem Geld von der Bank "ergaunert" worden sein durfte. Aber wie bereits gesagt, er hat davon erst bei den polizeilichen Ermittlungen, im Zuge derer er verhört worden ist, davon erfahren. Was alles etwas stupide klingt, aber leider Tatsache ist.


mfg, K

MG
Beiträge: 1555
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 11.07.2009, 11:43

Auf Jusline (links oben "Kommentar") finden Sie die Gesetze. StgB = Strafgesetzbuc, StPO = Strafprozessordnung.

MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

superstar
Beiträge: 5
Registriert: 26.05.2009, 19:10

Beitrag von superstar » 18.07.2009, 15:10

Sehr geehrter Hr. RA Gruner,

ich habe jetzt das Schreiben der Staatsanwaltschaft in die Hände bekommen und habe noch folgende Fragen:

1. da steht: Allfällige zivilrechtliche Ansprüche, die das Opfer Ihnen gegenüber geltend machen mag, bleiben unberührt. ... Heißt das, dass ein privater Kläger auftreten kann und hier z.B. Schadenersatz oder anderes fordern kann? Und wie lange, wenn überhaupt hat dieser die Möglichkeit dazu bzgl "Verjährungsfrist" wenn es hierbei soetwas gibt?

2. dann steht da noch: Die Einstellung erfolgte nur hinsichtlich:
-Prot.Fa. XXXXX Datenservice GmbH; Einstellung erfolgt im Hinblick auf Ankklage nach §§146, 147, 148 StGB, kkein wesentlicher Einfluss auf die zu verhängende Strafe.
Die Einstellung erflolgte gemäß §192 Abs. 1 Z 2 StPO, weil der/ dem Beschuldigten mehrer Straftaten zur Last liegen und die/der Beschuldigte schon im Ausland für die ihr/ihm zur Last liegende Straftat bestraft oder dort nach Diversion außer Verfolgung gesetzt worden ist un nicht anzunehmen ist, dass das inländische Gericht eine strengere Strafe verhängen werde oder sie / er wegen Begehung anderer strafbarer Handlungen an einen anderen Staat ausgeliefert wird und die im Inland zu erwartenden Strafen oder vorbeugenden Maßnahmen gegenüber jenen, auf die voraussichtlich im Ausland erkannt werden wird, nicht ins Gewicht fallen. ... Bedeutet das, dass dieses Verfahren in Österr. eingestellt wurde, weil ein ausländisches Gericht / ausländische Behörde auch ermittelt und von dort noch ein Verfahren zu erwarten ist??? Denn lt. Auskunft meines Bekannten weiß er von soetwas nichts? Kann man hier direkt die Staatsanwaltschaft anrufen/ um einen Termin bitten um über dieses Schreiben mehr Auskunft zu erhalten?

Dann kam nämllich noch ein zweiter Brief fast zeitgleich und ein dritter ist noch ausständig den er nicht abholen kann weil er derzeit keinen Lichtbildausweis besitzt.

in dem anderen Schreiben steht auch das mit den zivilrechtlichen Ansprüchen und es geht um die Einstellung eines Verfahrens bzgl von Kreditaufnahmen für diese ominöse Firma. ... Kann hier dann die Bank zivilrechtlich einen Prozess starten? und da dieser Bekannte keinen Cent besitzt, was erwartet ihn falls das möglich ist? Bzw. diese Konto wurde angeblich gelöscht und an ein "internes Inkassobüro" weitergeleitet? ... Wo kann ich hierzu mehr erfahren?


VIELEN DANK

für Informationen und Hinweise!!!

mfg, K

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste