Mein Freund hat eine insgesamt 3 jährige strafe bekommen,
1 jahr muss er im Landesgericht josefstadt in wien absitzen und die
restlichen 2 hat er auf bewährung bekommen.
Ich würde jetzt gerne wissen wie es in diesem fall mit dem ausgang aussieht, kann er jetz nach 6 monaten auf ein paar stunden in der woche
hinaus oder gilt die Strafe als 3 Jahre? weil er hat ja ein jahr unbedingte haft und 2 bedingt sprich auf Bewährung.
Bitte um Hilfe, denn ich mach mir jetzt ur sorgen darüber!

Ich bedanke mich jetzt schonmal für jede Antwort, die mir vielleicht weiter hilft!
Lg. Claudia