§4a BPGG Gleichheitswidrig?

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Michael83
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Registriert: 17.06.2009, 17:00

§4a BPGG Gleichheitswidrig?

Beitrag von Michael83 » 17.06.2009, 17:03

Hallo zusammen,
ich war mit meiner Mutter diese Woche bezüglich einer Erhöhung des Pflegegeldes von Stufe 2 auf mindestens Stufe 3 vor Gericht.
Dieser wurde ihr aber mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht aufgrund einer in §4a genannten Krankheiten auf den Rollstuhl angewiesen ist. Verstößt dies aber nicht gegen den Gleichheitssatz wenn Personen die aufgrund einer der genannten Krankheiten auf den Rollstuhl angewiesen sind besser gestellt sind als solche die es aufgrund einer anderen Krankheit sind?

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand dabei weiterhelfen könnte.

mfg,
Michael



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