hallo,
vielleicht hätte jemand einen guten Rat für mich in folgender Angelegenheit: Ich habe einen Eigengrund mit einem "Gehsteig" vor meinem Zaun in Wien. Die Herstellung des Gehsteiges ist laut Grundbuch von der Gemeinde auf unbefristete Zeit gestundet worden und somit nicht als Gehsteig zu bezeichnen.
Bis vor drei Jahren war er ein Grünstreifen mit einem Weg; durch die Erneuerung der Fahrbahn (aufgrund Kanalbau) wurde die Straße rund einen halben Meter tiefer gelegt, was eine Senkung der bisherigen Grünfläche sowie einen Bruch des Weges zur Folge hatte.
Ich habe nun auf eigene Kosten diesen Streifen planieren und mit in Sand gelegten Steinen (die leicht zu entfernen sind, da sie nicht betoniert sind) sanieren lassen.
Nunmehr habe ich das Problem, dass mein Parkplatz von sehr vielen anderen Personen verwendet wird. So steht zB seit zwei Tagen ein Auto mit einem Reifenschaden vor meinem Garten. Leider kann ich diese Umstände nicht immer kontrollieren, da der Garten nicht ganzjährig bewohnt ist.
Nun meine Frage: Muss ich das Parken bzw. Abstellen anderer Autos zulassen oder kann ich diese kostenpflichtig abschleppen lassen bzw. kann ich auf meinem Zaun eine Verbotstafel montieren.
Schon jetzt recht herzlichen Dank für den einen oder anderen guten Ratschlag.
lg patriotin
Parken auf Gehsteig vor Eigengrund?
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