Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor gut 2 Tagen als ich eine Lokalität verlassen wollte, und es sehr amüsant mit meinem Freund hatte (lautes Lachen), wurde ich von einer mir Bekannten unsympathischen Person (hatte schon einmal eine verbale Auseinandersetzung) mit dieser, verfolgt und geschlagen (in der Lokalität), mit der Begründung ich hätte Sie ausgelacht. Nachdem ich dies aber nicht getan habe, ging ich trotzdem weiter. Die Person wurde kurz von den Securitys angehalten. Nachdem ich am Parkplatz draußen war, war wiederum derjenige dort (verfolgte mich), und stieß und schlug mich. Ich versuchte mich so gut wie möglich zu wehren, und versuchte trotz allem der Situation durch „weg gehen“ zu entkommen. Nachdem sich aber dann noch andere Personen (Freunde des Angreifers) einmischten, und mich versuchten zu schlagen, benutze ich meinen Pfefferspray. Nachdem ich diesen angewendet hatte, ließen die Angreifer von mir los und ich flüchtete…. Ich wurde aber sicher noch 100-200 Meter verfolgt.
Meine Frage jetzt:
Ich habe eine Vorstrafe wegen leichter Körperverletzung, (Geldstrafe auf Bewährung). Ich wollte fragen, ob ich etwas zu befürchten habe, falls eine „Anzeige“ kommt???
Ist die Notwehr hier angemessen???
Ich bin natürlich gleich danach ins Krankenhaus und habe mich untersuchen lassen, außer einer Prellung der Nase sowie Schürfwunden war nichts.
Weiters habe ich noch 2 Freunde meinerseits, die den Vorfall beobachtet hatten, bzw. bei mir standen und damit beschäftigt waren, die anderen „Angreifer“ abzuhalten, auf mich loszugehen.
Über eine sachlich korrekte Antwort wäre ich höchst erfreut.
Notwehr gerechtfertigt? angemessene Gegenwehr???
Notwehr
Sehr geehrter Herr Gruner,
Ich bedanke mich für die prompte Antwort. Ich hoffe sehr, dass der Richter, falls es zu einer Strafanzeige kommt, denn Fall objektiv sieht, und nicht total auf die "Vorstrafe" neigt, und im Voraus schon ein schlechtes Bild bzw. Urteil hat.
Zum Fall selbst: Ich bin nicht gerade der Größte und die Täter waren mir zusätzlich körperlich überlegen.
Ich hoffe das Krankenhaus hat diese erstattet, muss ich diese sonst selbst erstatten, zumal keine schweren Verletzungen vorhanden sind?
Ich bin mir sicher, dass die Angreifer durch Einsatz des Sprays ins Krankenhaus gingen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Fritz Andreas
Ich bedanke mich für die prompte Antwort. Ich hoffe sehr, dass der Richter, falls es zu einer Strafanzeige kommt, denn Fall objektiv sieht, und nicht total auf die "Vorstrafe" neigt, und im Voraus schon ein schlechtes Bild bzw. Urteil hat.
Zum Fall selbst: Ich bin nicht gerade der Größte und die Täter waren mir zusätzlich körperlich überlegen.
Ich hoffe das Krankenhaus hat diese erstattet, muss ich diese sonst selbst erstatten, zumal keine schweren Verletzungen vorhanden sind?
Ich bin mir sicher, dass die Angreifer durch Einsatz des Sprays ins Krankenhaus gingen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Fritz Andreas
Sehr geehrter Herr Schmido,
Sie müssen unbedingt als erster Strafanzeige erstatten. Schon dass die Person Sie auf offener Straße angegriffen hat, ist strafbar. Sie muss Sie also nicht verletzt haben.
Die Notwehrsituation war gegeben. Die Anwendung des Pfeffersprays war meines Erachtens gerechtfertigt. Mir ist das selbst schon einmal passiert und konnte mich nur noch mit meinem Pfefferspray wehren.
Mit freundlichen Grüßen
Sie müssen unbedingt als erster Strafanzeige erstatten. Schon dass die Person Sie auf offener Straße angegriffen hat, ist strafbar. Sie muss Sie also nicht verletzt haben.
Die Notwehrsituation war gegeben. Die Anwendung des Pfeffersprays war meines Erachtens gerechtfertigt. Mir ist das selbst schon einmal passiert und konnte mich nur noch mit meinem Pfefferspray wehren.
Mit freundlichen Grüßen
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