ich liege offenbar mit meinem ehemaligen Vermieter (Immobilientreuhänder) im klinsch und weiß nicht mal so recht warum

Mein ehemaliger Vermieter hat mir meine Kation doppelt überwiesen und mich innerhalb von nichtmal 2 Wochen mit Mahnspesen gemahnt, weil ich seiner meinung nach nicht schnell genug rücküberwiesen habe...
Aber im Detail:
Von meiner (Miet-)kaution wurde mir bei Auflösung des Mietverhältnisses vor einem Jahr eine BK Kaution/Rückstellung von etwa 150€ einbehalten (laut Mietvertrag!).
Diese habe ich nun nach über einem Jahr zurückbekommen, allerdings völlig unverzinst (MRG §16b (2)).
Nachdem ich weiß, daß er das offenbar mit allen Mietern so macht (er betreibt mehrere Studentenheime und viele Dienstwohnungen), habe ich mir erlaubt, ihn unter hinweis auf obigen MRG Betrag zur Berechnung und Überweisung der Zinsen aufzufordern.
Nun beginnt ein seltsames Spiel:
- Meine Kaution wurde mir zurücküberwiesen (siehe oben)
- 2 Tage später weise ich auf die fehlende Kaution hin (siehe oben)
- 8 Tage später wurde der selbe Betrag erneut auf mein Konto überweisen
- 6 (Kalender-)Tage später wurde ich schriftlich auf diesen Fehler hingewiesen, und formlos- und ohne Fristsetzung um Rücküberweisung gebeten
- 9 (Kalender-)Tage später habe ich diese durchgeführt
UND
gleichzeitig eine Mahnung mit Mahnspesen erhalten (mit Berufung auf das alte Miet-/BK Konto)
Wie soll ich darauf reagieren?
Den irrtümlich überwiesenen Betrag habe ich selbstverständlich zurücküberwiesen... ich habe hier auf eine Compensation verzichtet (ABGB §1439).
Nun fürchte ich wird der Vermieter dies aber seinerseits tun (COMPENSATION)und entweder auf den Mahnspesen bestehen, oder diese aufrechnen wird.
Kann er mich laut obigem Sachverhalt (Fehlüberweisung) überhaubt Mahnen und Mahngebühren verrechnen?
Was wäre eine angemessene Frist?
Vielen Dank!