Schüler erhielt Fehlüberweisung, Geld ausgegeben! Was nun?

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futura1020
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Schüler erhielt Fehlüberweisung, Geld ausgegeben! Was nun?

Beitrag von futura1020 » 22.04.2009, 16:02

Hallo liebe Forengemeinde!
Es handelt sich um einen sehr kniffligen Fall!
Mein wesentlich jüngerer Bruder (Schüler aus Österreich) hat in eine Investmentgemeinschaft über das Internet 6000€ investiert, besser gesagt die Mutter hat es investiert, erhalten sollte es jedoch er auf sein schweizer Bankkonto!
Der erwartete Auszahlungsbetrag beträgt knappe 7000€!

Zu etwa gleichen Zeit bekam er per Post eine Empfangsbestätigung von seiner Bank nach Hause geschickt, auf der angekündigt wurde, dass er knappe 7000€ erhalten soll! 2 Wochen später kam dann einer weiteres Kuvert welches eine Gutschriftsanzeige beinhaltete! Genau am gleichen Tag an dem die Gutschriftsanzeige kam war das Geld bereits auf seinen schweizer Bankkonto verbucht! Die beiden Briefe waren beide auf ihn adressiert, nicht nur, dass seine Adresse und der Name auf den beiden Belegen vermerkt waren sondern auch KtoNr. etc stimmten überein!

Da er schon seit längerer Zeit auf das Geld wartete hatte er es auch schon verplant gehabt und kaufte sich die Dinge die auf seiner Liste standen, dazu gehörte auch ein Auto! Das komplette Geld ist also ausgegeben!

1 Monat später kam von der Bank eine E-mail wo ihm sein Betreuer fragte ob es sein kann, dass es sich um eine Fehlüberweisung handelte! Dies verneinte er natürlich!
es kam kein weiteres E-mail.....

Mein Bruder hat nun die beiden Belege aus der Schublade geholt und sich diese nochmals genauer angesehen! Auf diesen Belegen ist aber nicht viel zu erkennen! Ich habe mir diese Belege ebenfalls angesehen, soviel ich hier herauslesen kann ist, dass jemand aus Paris, oder von Paris aus, per Scheck bezahlt hat!

Keine Woche später kam nun auch ein Brief (nicht eingeschrieben), in den folgendes steht:


Sehr geehrter Herr Max Mustermann

Wir beziehen uns auf die E-Mailkorrespondenz zwischen Ihnen und Ihrem Kundenberater, Herrn Peter Beispiel, vom 1. April bzw. 5 April 2009. Zusammengefasst äussern Sie sich dahingehend, dass die Einzahlung aufgrund eines Chechks in der Höhe von EUR 7000.00 auf das oben genannte Konto rechtsmässig erfolgte.

Interne Abklärungen haben ergeben, dass Sie nicht der Berechtigte dieser Einzahlung sind. Sie gelten im Umfang der gutgeschriebenen EUR 6980.00 als ungerechtfertigt bereichert und sind zur Rückleistung dieses Geldes and die BANKNAME verpflichtet. Wir fordern Sie daher mit Nachdruck auf, den geschuldeten Betrag auf das Konto IBANXXXXXXXXX bis zum 1.5.2009 zu überweisen oder sich mit dem Rechtsunterzeichenden in Verbindung zu setzen (Tel. +41 xxxxxxx). Sollte die Zahlung nicht bis zur Frist eingehen, werden wir einen Verzugszins von 9% ab dem 1.Mai 2009 geltend machen und weitere rechtliche Schritte einleiten.


So, wie sieht es nun rein rechtlich aus? Mein Bruder ist Schüler, aus Österreich, die Bank ist in der Schweiz!
Ich habe im Internet etwas von ENTREICHERUNG gelesen.....
Was soll er am besten tun, zurück zahlen kann er es nicht, da das Geld weg ist und er auch keine Einnahmen hat! Wie ist die Rechtslage?



MG
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Beitrag von MG » 23.04.2009, 14:55

...er kann doch locker die 6800 zurück zahlen, wenn er dann die 7000 aus dem "Investment" bekommt, müssten doch schon da sein, oder... ?

futura1020
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Beitrag von futura1020 » 23.04.2009, 19:40

Klar würde er die 7000€ zurück zahlen wenn der Eingang aus dem Invest kommt! Nur, wann und ob ist die Frage...!

MG
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Beitrag von MG » 24.04.2009, 18:21

bei sehr oberflächlicher Prüfung komme ich zu dem Ergebnis, dass er es zurück zahlen muss (ausgehend von der österr. Rechtslage).

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