Hallo
wenn Du die Karten von ihm "kaufst" unter der Annahme, dass er die Karten von seinem Vater zur freien Verfügung bekommen hat, dann hast du orginär Eigentum erworben, demnach kannst Du diese auch verkaufen. Der bestohlene hat das Recht von deinem Bekannten Schadensersatz zu verlangen.
Wenn Du allerdings schon vermutest, dass die Karten gestohlen sind und sie trotzdem verkaufst, kann der bestohlene die Karten von dem jenigen der sie von Dir gekauft hat herausverlangen und der jenige wiederum von dir Schadenersatz verlangen.
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